Im benachbarten Großherzogtum Luxemburg ist der soziale Mindestlohn um 3,2 Prozent gestiegen.

Im benachbarten Großherzogtum Luxemburg ist der soziale Mindestlohn um 3,2 Prozent gestiegen. (Foto: © Artem Samokhvalov/123RF.com)

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Luxemburg: Sozialer Mindestlohn wurde angehoben

Zum Jahreswechsel ist der soziale Mindestlohn im benachbarten Großherzogtum Luxemburg um 3,2 Prozent angehoben worden.

Die neue Regelung zum erhöhten sozialen Mindestlohn in Luxemburg seit dem Jahreswechsel gilt auch für deutsche Betriebe, die ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Luxemburg entsenden.Der soziale Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Geschlecht, für alle Berufe und in allen Unternehmen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Bei den Bestimmungen handelt es sich um gemeinrechtliche Bestimmungen. Daher muss dieser Lohn zwingend von allen Arbeitgebern, die in Luxemburg tätig sind, gezahlt werden. Somit gelten die Mindestlöhne auch für deutsche Betriebe, die ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Luxemburg entsenden. 

Die Sätze des sozialen Mindestlohns werden entsprechend dem Alter der Empfänger und ihrer Qualifikation festgesetzt. So müssen qualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren mindestens 16,56 Euro pro Stunde und unqualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren mindestens 13,80 Euro pro Stunde erhalten.  

 

Ansprechpartnerin und Hintergrund Ansprechpartnerin Michèle Schneider, Außenwirtschaftsberaterin, Tel. 0651 207107, mschneider@hwk-trier.de
Hintergrund Weitere Informationen zum allgemeinen sozialen Mindestlohn in Luxemburg gibt es online hier.

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Text: / handwerksblatt.de

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