Versicherungen, so wenig wie möglich versichern, aber so viel wie nötig.

Versicherungen, so wenig wie möglich versichern, aber so viel wie nötig. (Foto: © Yuliia Davydenko, Artem Samokhvalov/123RF.com)

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Polster und Policen

Gründer zeichnen sich in erster Linie durch eine gute Geschäftsidee aus – seltener durch üppige Finanzpolster. Genau deshalb führt kein Weg an Versicherungspolicen vorbei.

Kluge Handwerker sorgen vor – und zwar von Anfang an. Klar haben Gründerinnen und Gründer erst mal alle Hände voll zu tun, ihren Betrieb aufzubauen. Doch Sicherheit lässt sich nicht aufschieben, sonst ist es schneller aus, als es angefangen hat.

Gründer zeichnen sich in erster Linie durch eine gute Geschäftsidee aus – seltener durch üppige Finanzpolster. Genau deshalb führt kein Weg an Versicherungspolicen vorbei. Denn je weniger ein Betrieb auf der hohen Kante hat, desto besser muss er vorsorgen. Dabei gilt die Faustregel: So wenig wie möglich zu versichern, aber so viel wie nötig.

Welche Gefahren abgesichert werden sollten

Und was ist nötig? Hier lauert ein Trugschluss, denn es kommt weniger auf die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Schadens an, als viele meinen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Gefahr das Potenzial hat, den Betrieb zu ruinieren – falls der seltene Fall doch eintritt. Es sollten also zunächst die existenzgefährdenden Risiken abgesichert werden. Das können vernichtende Naturkatastrophen oder gesetzliche Haftpflichtansprüche von Geschädigten sein. Nicht zu vergessen: Die Vorsorge für den Fall, dass die Gründerin oder der Gründer selbst längere Zeit ausfällt, etwa weil sie erkrankt ist oder er einen Unfall hatte.

Je mehr Polster ein Betrieb mit der Zeit anlegt, desto eher kann er für kleinere Schäden selbst vorsorgen. Gegen die wirklich großen Risiken hilft aber nur eine gute Versicherung. An erster Stelle steht hier die Betriebs-Haftpflichtversicherung. Da führt kein Weg dran vorbei, denn der Betrieb haftet qua Gesetz für Schäden, die er Kunden, Mitarbeitern oder anderen zufügt. Dank der integrierten Rechtsschutzfunktion wehrt der Haftpflichtversicherer unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Berechtigte Ansprüche begleicht die Versicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Letztere bildet die Obergrenze der Entschädigung. An ihr ist nicht zu sparen, denn die gesetzliche Haftung kennt kein Limit. Tipp: In der Betriebshaftpflicht ist die Privat-Haftpflicht für den Inhaber und seine Familie oft ohne Aufpreis mitversichert.

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Die Betriebs-Haftpflicht deckt also die Schäden anderer – wie eine Kfz-Haftpflicht. Und die Kaskoversicherung ist für das eigene Auto, was Gebäude- und Inhaltsversicherungen für die Werkstatt sind: Sie decken den Eigenschaden. Neben dem Fuhrpark stecken in Werkzeug und -halle die größten Vermögenswerte. Junge Betriebe haben meist einen Teil kreditfinanziert. Die Banken verlangen dafür Absicherung. Die gängigen Policen springen für Schäden ein, die durch Feuer, Blitz, Explosion, Hagel, Sturm (ab Windstärke acht), Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl verursacht wurden. Gegen Aufpreis lassen sich Naturgefahren wie Schneedruck, Erdbeben, Hochwasser einschließen. Auch gegen Cyber-Kriminalität oder Veruntreuung durch Mitarbeiter gibt es Deckungen. Doch Vorsicht: Der Umgang der Versicherer mit dem Pandemierisiko hat gezeigt, dass nur das ganz sicher versichert ist, was explizit in den Bedingungen steht. Im Zweifel hilft ein Blick ins Kleingedruckte.

Checklisten

Vertrauen ist gut – Kontrolle besser

Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, sollte in puncto Versicherungen unbedingt darauf achten, dass der Inhaberwechsel der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden muss. Der Erwerber sollte zudem folgende Informationen einholen:

✓ Abgeschlossene Versicherungsverträge

  • Liegen hierzu alle Unterlagen vor?
  • Wurden alle Beiträge fristgerecht gezahlt?
  • Wurden Rabatte gewährt und wenn ja, wofür?
  • Tipp: Falls die Versicherungsverträge oder -bedingungen nicht vollständig sind, die Versicherungsgesellschaft um eine Abschrift bitten.

✓ Versicherungsumfang

  • Sind alle wichtigen betrieblichen Risiken versichert?
  • Besteht irgendwo eine Unter- oder Überdeckung?
  • Welche Risiken sind nicht gedeckt?
  • Auflistung aller geltend gemachten Versicherungsfälle der letzten fünf Jahre
  • Welche Risikovorsorge betreibt das Unternehmen? 
  • Tipp: Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme (Obergrenze der Entschädigung) so kalkuliert werden, dass am Schadentag alles neu gekauft werden könnte.

✓ Unterlagen

  • Versicherungspolicen
  • Schriftwechsel mit den Versicherungsgesellschaften
  • Überweisungsnachweise
  • Übersicht über Risikovorsorgemaßnahmen, wie Brandschutz, Alarmanlage, Wachpersonal
  • Tipp: Bewahren Sie die Unterlagen an einem sicheren Ort auf wie einem Tresor oder Bankschließfach. So können Sie Ansprüche selbst nach einem Brand beweisen.

✓ Ansprechpartner

  • Vorgänger
  • zuständiger Versicherungsvermittler (Vertreter, Makler)
  • Deutscher Versicherungsschutzverband e.V.
  • Bund versicherter Unternehmer e.V.
  • Tipp: Die wichtigen Adressen gehören zu den Versicherungsunterlagen an einen sicheren Ort.

Hier weitere Checklisten des BMWi!

Quelle: BMWi Unternehmensnachfolge, existenzgruender.de, Bund versicherter Unternehmer e.V

FAZITKleingedrucktes: Ein Blick ins Bedingungswerk beugt bösem Erwachen im Schadenfall vor. Im Zweifel einen Experten hinzuziehen.
Versicherungsberater arbeiten neutral und gegen Honorar. Sie empfehlen, aber vermitteln keine Policen.
Makler vermitteln Policen verschiedener Anbieter auf Provisionsbasis.
Vertreter vermitteln nur die Policen einer Gesellschaft und bekommen für Abschluss und Betreuung Provision.
Gut getarnt: Neutral auftretende Vergleichsplattformen wie Check24 sind als Makler registriert und profitieren von Abschlussprovisionen.
Bedarfscheck: Auf existenzgruender.de stellt das Bundeswirtschaftsministerium eine Checkliste für Versicherungen zur Verfügung.

Text: / handwerksblatt.de

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