Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest.

Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. (Foto: © kebox/123RF.com)

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Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

Handwerkspolitik

Der Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Es enthält konkrete Energieeffizienzziele und entsprechende Maßnahmen für Unternehmen und die öffentliche Hand.

Mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Energieeffizienzgesetz legt die Bundesregierung eindeutige Energieeffizienzziele fest und benennt Maßnahmen für Betriebe und die öffentliche Hand. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Deutschland.

Klarer gesetzlicher Rahmen

"Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz. Jede Einheit Energie soll künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden", sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne).

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Die wichtigsten Regelungen:

  • Energieeffizienzziele
    Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 vorschattiert. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um rund 500 TWh bis 2030 (gegenüber. dem aktuellen Niveau). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung wird die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten und – soweit nötig – über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden.

  • Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
    Der Bund und die Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) erbringen.

  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
    Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.

  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen
    Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energie-verbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen aber selbst. Damit wird ein guter Mix geschaffen an mehr Transparenz über Energieverbräuche und zugleich Ermessen der Unternehmen, welche Schlussfolgerungen sie auf der Maßnahmenebene daraus ziehen.

  • Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren
    Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, sowie Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen sowie ihren Kunden über den spezifischen Energieverbrauch zu informieren.

  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme
    Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.

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Text: / handwerksblatt.de

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