Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der Zugang zu Daten sei entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)
Vorlesen:
Juli 2023
EU-Kommission, EU-Parlament und Rat haben ihre Trilogverhandlungen für das europäische Datengesetz beendet. Das Handwerk begrüßt das Ergebnis, hofft aber auch auf eine Verbesserung bei der Umsetzung in nationales Recht.
Das europäische Datengesetz (Data Act) wird in Zukunft regeln, wer die von Unternehmen und Verbrauchern erzeugten Daten unter welchen Bedingungen nutzen darf. "Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Binnenmarkt für Daten. Das Datengesetz wird die Verwendung von Daten optimieren, indem es die Zugänglichkeit der Daten für Personen und Unternehmen verbessert", sagt Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission.
"Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden. Darum haben wir es stets unterstützt und darauf hingewirkt, dass die EU-Kommission ein Datengesetz mit klaren Regeln vorlegt, die es Nutzern von vernetzten Geräten ermöglichen, direkten Zugang zu von ihnen erzeugten Daten zu erhalten und diese an eine Drittpartei ihrer Wahl weiterzugeben", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Gerade auf dem Sekundärmarkt sei der Zugang zu Daten für einen freien Wettbewerb entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können. "Der Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung wurde aufgelöst. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck", so Schwannecke.
Die Hersteller müssten vernetzte Produkte so konzipieren, dass auslesbare Produktdaten und damit zusammenhängende Servicedaten, einschließlich Metadaten, in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stehen. Weniger erfreulich aus Sicht des Handwerks: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act wurde stark betont. Schwannecke: "Damit könnten Geschäftsgeheimnisse in der Praxis generell als Vorwand dienen, um Daten vorzuenthalten. Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Gefahr bei der Anwendung des Data Acts erkennt und mindert."
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben