Das Ministerium stellt für das Programm bis zu 400 Millionen Euro bereit.

Das Ministerium stellt für das Programm bis zu 400 Millionen Euro bereit. (Foto: © nerthuz/123RF.com)

Vorlesen:

E-Mobilität: Ministerium unterstützt Betriebe beim Aufbau der Ladeinfrastruktur

Handwerkspolitik

Ein neues Förderprogramm des Verkehrsministeriums richtet sich an Unternehmen, die ihre Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw aufbauen.

Das Bundesverkehrsministerium legt ein neues Förderprogramm auf, um Betriebe beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zu helfen. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Zur Zielgruppe gehören vor allem Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender.

400 Millionen Euro Fördervolumen

AntragstellungHier können Sie einen Antrag für eine Förderung einreichen.Neben Ladepunkten für Pkw sind jetzt auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Das Ministerium stellt für das Programm bis zu 400 Millionen Euro bereit.

Das könnte Sie auch interessieren:

Förderfähige Ausgaben

Foto: © JuanPabloGonzales/123RF.comFoto: © JuanPabloGonzales/123RF.comAntragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Betriebe mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.

Details zur Förderung

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf fünf Millionen Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: