Die obligatorische Sanierung einzelner Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz ist nicht mehr Teil der Richtlinie.

Die obligatorische Sanierung einzelner Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz ist nicht mehr Teil der Richtlinie. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

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Energieeffizienzrichtlinie zielt auf klimaneutralen Gebäudesektor bis 2050

Das EU-Parlament hat die Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie angenommen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor klimaneutral sein. Das Handwerk begrüßt den gefundenen Kompromiss.

Der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden in Europa sollen sinken. Dazu hat das Europäische Parlament jetzt die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Das Regelwerk sieht vor, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für neue Gebäude der öffentlichen Hand gilt das schon ab 2028. Für Wohngebäude soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent sinken.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 16 und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen. Außerdem müssen sie bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden, Nichtwohngebäuden und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich leistbar ist.

Keine Sanierungspflicht

Ab 2025 dürfen mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen nicht mehr finanziell gefördert werden. Bis 2040 soll es keine Heizkessel mehr geben, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weiterhin erlaubt: finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen Heizkessel etwa mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden. Ausnahmen können für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude gelten, aber auch für Gebäude mit besonderem architektonischen oder historischen Wert, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude .

Die obligatorische Sanierung einzelner Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz ist nicht mehr Teil der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkraftreten der Richtlinie die Möglichkeit zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um die angepeilten Ziele zu erreichen. Dazu sollen sie der Europäischen Kommission bis Ende 2025 nationale Renovierungspläne vorlegen. Ein weiteres Jahr später sollen sie dann verabschiedet werden. Die Zustimmung des Ministerrats zur Richtlinie steht noch aus, erst danach treten die neuen Regeln in Kraft.

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Mehr Flexibilität für die EU-Staaten

Das Handwerk ist zufrieden mit der entschärften Version der Richtlinie – ursprünglich hatten die EU- Kommission und auch das Parlament strengere Regeln vorgesehen. "Es ist gut und richtig, dass mit der finalen Zustimmung des Europaparlaments zur neugefassten EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude zum Erreichen besserer Energieeffizienzklassen vom Tisch ist", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Gut sei auch, dass den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Renivierungspläne eingeräumt wird, als es in den ursprünglichen Positionen von EU-Kommission und auch noch vom Parlament vorgesehen war. Aus Sicht des Handwerks sei dies ein "guter Weg, um die ambitionierten Klimaziele der EU zu erreichen". So könnten auch andere Maßnahmen als die Gebäudesanierung eingesetzt werden, was sich "milder" sowohl für Eigentümer als auch für auswirken könne.

Politisches Hick-Hack vermeiden

"Bei noch strengeren Vorgaben wäre zu befürchten gewesen, dass die hohen Kosten und langen Amortisationsfristen viele Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschreckt oder auch hart getroffen hätten, die in eine energieeffiziente Gebäudesanierung zu investieren beabsichtigten."

Die Sanierungspflicht sei glücklicherweise vom Tisch, sagt auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden. Es gilt die Vorgabe, dass mindestens 55 Prozent des durchschnittlich gesenkten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung derjenigen Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden. Eine Riesenherausforderung wird es, die zu sanierenden Gebäude auszumachen."

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Text: / handwerksblatt.de

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