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HWK Trier | Januar 2026
Neu im Team: HWK-Betriebsberater Andreas Jungen
Der neue Betriebsberater der Handwerkskammer Trier, Andreas Jungen, stellt sich in einem persönlichen Schreiben vor.
Die Änderungen sorgten dafür, dass Bürokratie dort vermieden werde, wo sie zu nichts führt, so der ZDH. (Foto: © altitudevisual/123RF.com)
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Dezember 2025
Das EU-Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung über Änderungen der Entwaldungsverordnung erzielt. Das Handwerk begrüßt den Kompromiss.
In der Trilogverhandlung zur Entwaldungsverordnung haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderungen einigen können. Sie bieten nach Aussage der Kommission "Klarheit und Vorhersehbarkeit für das Inkrafttreten und die Anforderungen an die Wirtschaftsakteure". Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament und dem Rat noch formell angenommen werden.
Das Handwerk begrüßt den gefundenen Kompromiss. "Dieser greift zentrale Handwerksforderungen auf. Nach dem Grundsatz 'once only' sollen künftig Sorgfalts- und Berichtspflichten nur denjenigen treffen, der das Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Änderungen sorgten dafür, dass Bürokratie dort vermieden werde, wo sie zu nichts führt, nämlich bei kleinen Handwerksbetrieben in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Positiv sei ebenfalls, dass die Kommission außerdem bis April 2026 weitere mögliche Vereinfachungen prüfen soll. "Jetzt müssen die EU-Gesetzgeber das Verhandlungsergebnis zügig bis Jahresende verabschieden", fordert Schwanncke.
Auch das Baugewerbe begrüßt den Kompromiss: "Die EU-Einigung ist ein wichtiges Signal der Vernunft. Mit dem Once-only-Prinzip wird künftig eindeutig geregelt, dass Sorgfalts- und Berichtspflichten dort anfallen, wo sie hingehören: bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den europäischen Markt bringen. Für Bauunternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bedeutet das eine spürbare Entlastung, erklärt Felix Pakleppa.
Das Baugewerbe stehe für den Schutz der Wälder, betont der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Entscheidend sei, dass nicht ganze Branchen unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Der nun gefundene Ansatz wahre effektive Kontrollen und praktikable Verfahren für alle Beteiligten. Die Verschiebung sei nötig, da die rechtlichen und technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben seien.
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