Entwaldungsverordnung: Einigung auf handwerksfreundliche Lösung
Das EU-Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung über Änderungen der Entwaldungsverordnung erzielt. Das Handwerk begrüßt den Kompromiss.
In der Trilogverhandlung zur Entwaldungsverordnung haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderungen einigen können. Sie bieten nach Aussage der Kommission "Klarheit und Vorhersehbarkeit für das Inkrafttreten und die Anforderungen an die Wirtschaftsakteure". Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament und dem Rat noch formell angenommen werden.
Geplante Änderungen:
- Ein zusätzliches Jahr für die Vorbereitungen der Wirtschaftsbeteiligten vor dem Inkrafttreten der Verordnung,
- Gestraffte Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler,
- Eine vereinfachte einmalige Anmeldung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko,
- Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
Das Handwerk begrüßt den gefundenen Kompromiss. "Dieser greift zentrale Handwerksforderungen auf. Nach dem Grundsatz 'once only' sollen künftig Sorgfalts- und Berichtspflichten nur denjenigen treffen, der das Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Änderungen sorgten dafür, dass Bürokratie dort vermieden werde, wo sie zu nichts führt, nämlich bei kleinen Handwerksbetrieben in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Positiv sei ebenfalls, dass die Kommission außerdem bis April 2026 weitere mögliche Vereinfachungen prüfen soll. "Jetzt müssen die EU-Gesetzgeber das Verhandlungsergebnis zügig bis Jahresende verabschieden", fordert Schwanncke.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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