Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, dass Produkte länger halten und leichter repariert und recycelt werden können. Außerdem sollen sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen.

Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, dass Produkte länger halten und leichter repariert und recycelt werden können. Außerdem sollen sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Ökodesign: Praktikable und bürokratiearme Regeln sollen im Mittelpunkt stehen

Handwerkspolitik

Das Wirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für die Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung vorgelegt. Handwerksverbände fordern eine mittelstandsverträgliche Regelungen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die europäische Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung baut auf der Ökodesign-Richtlinie auf und setzt den Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Ziel ist es, dass Produkte länger halten und leichter repariert und recycelt werden können. Außerdem sollen sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stimmt in seiner Stellungnahme zum Entwurf dem Regelungspaket grundsätzlich zu. Es sei ein wichtiger Schritt, um die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern und damit Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherinteressen gleichermaßen zu fördern. Weil das Gesetz neben Massenprodukten aber auch Auftragsfertigungen, Unikate und Kleinserien in den Blick nehme, werde für Handwerksbetriebe relevanter. Deswegen setze sich der ZDH gegenüber der Politik für mittelstandsverträgliche Regeln ein. Das sei bei der Umsetzung wichtig dafür , dass die Betriebe ihre Produkte weiter am Markt anbieten können.

Mehraufwand für KMU

Der Verband rechnet mit einem "erheblichen Mehraufwand" für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch das Gesetz. Er fordert deswegen nachdrücklich, "dass bei der konkreten Ausgestaltung von Ökodesign die besonderen Belange des mittelständischen Handwerks ausreichend berücksichtigt werden". Entscheidend sei, dass die nationale Umsetzung eng am europäischen Rechtsrahmen bleibt und keine zusätzlichen nationalen Anforderungen eingeführt werden. Nur so ließen sich Doppelregulierungen und unnötige Bürokratielasten für die Betriebe vermeiden.

Für sie sei es essenziell, dass Anforderungen an das Ökodesign von Produkten nicht unterschiedslos auf Massenprodukte und Kleinserien oder Unikatfertigungen, wie sie im Handwerk typisch seien, angewandt werden. Denn das führe zu einer Benachteiligung kleiner Handwerksbetriebe, weil sie die Aufwände nicht skalieren könnten. In dem Fall drohten "massive, nicht gerechtfertigte Wettbewerbsnachteile". Die Ökodesign-Verordnung verpflichte den Gesetzgeber dazu, unverhältnismäßige nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, besonders für Kleinstunternehmen, zu vermeiden. Dieser Grundsatz dürfe nicht unbeachtet bleiben.

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Gesetz rechtssicher gestalten

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat beim Ministerium eine Stellungnahme eingereicht. Er fordert eine rechtssichere, praktikable und bürokratiearme Ausgestaltung: "Die vorgesehenen Vorgaben müssen sich am betrieblichen Alltag orientieren, um eine effektive Umsetzung im Kraftfahrzeuggewerbe zu ermöglichen und unnötige Belastungen zu vermeiden. Die Gesetzestexte müssen verständlich formuliert und ohne übermäßigen Aufwand umsetzbar sein." Gleichzeitig spricht sich der ZDK für einen konsequenten Bürokratieabbau aus, mit Fokus auf wirklich notwendige Anforderungen statt zusätzlicher Berichtspflichten.

"Im Interesse von Verbrauchern, Umwelt und Mittelstand brauchen wir klare und verständliche Regeln, die auch im Werkstattalltag funktionieren – sonst bleibt die Wirkung des Gesetzes auf der Strecke", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Wer die Ziele von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung erreichen will, darf die Betriebe nicht mit praxisferner Bürokratie überfrachten." Zudem fordert der ZDK eine eindeutige Definition zentraler Begriffe, um Rechtsunsicherheit und Abmahnrisiken zu vermeiden. Die derzeit vorgesehenen Verweise auf EU-Rechtsakte reichten dafür nicht aus. 

Herstellerverantwortung nicht übertragen

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Händlerpflichten lehnt der ZDK ab: Händler dürften nicht für Informationen haftbar gemacht werden, die sie nicht selbst beeinflussen können. Herstellerverantwortung dürfe nicht auf den Handel verlagert werden. Schließlich fordert der ZDK eine klar geregelte und verhältnismäßige Ausgestaltung der Befugnisse der Marktüberwachung, besonders beim Einsatz von Software und KI. Die vorgesehene Duldungspflicht bedarf aus Sicht des Verbandes einer kritischen Überprüfung.

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Text: / handwerksblatt.de

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