"Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird", so Thomas Peckruhn.

"Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird", so Thomas Peckruhn. (Foto: © stockshoppe/123RF.com)

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ZDK fordert Verbesserungen beim Umweltbonus

Handwerkspolitik

Der ZDK hat sich an Wirtschaftsminister Robert Habeck gewandt und Änderungen der Förderrichtlinie zum Umweltbonus gefordert.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Förderrichtlinie zum Umweltbonus. Deswegen hat sich der Verband mit einem Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gewandt und Änderungen gefordert. Vor allem sollte die Förderungszusage bei Bestellung des E-Fahrzeugs statt bei der Auslieferung erfolgen und gewerbliche Käufer von E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybride weiter gefördert werden.

"Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird", schreibt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn in seinem Brief an den Minister. "Zudem bleiben die Verbraucherinteressen und der Klimaschutz bei der Umsetzung dieser Pläne auf der Strecke."

Hoher Verwaltungsaufwand

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Derzeit sieht es allerdings nicht so aus, als würde die Forderung des ZDK nach einer Förderbewilligung zum Bestelldatum umgesetzt. Peckruhn: "Nach eigener Aussage sieht sich das Ministerium offensichtlich nicht in der Lage, die Prozesse der Antragstellung so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Realität standhalten." Die Wiedereinführung eines notwendigen zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten würde laut dem BMWK einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.

"Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antragssteller und auch für das gesamte Kfz-Gewerbe", so Peckruhn. Schließlich bedeute die heutige Förderpraxis einen hohen Aufwand für die Antragsteller und des Kfz-Gewerbes. "Aufgabe des Staates sollte es aber sein, die Bürger, die Unternehmen und die Steuerzahler von Bürokratie und administrativem Aufwand zu entlasten. Die Arbeitserleichterung für Behörden darf nicht auf Kosten der Bürger und Unternehmen erfolgen. Wer sich ein E-Fahrzeug kaufen möchte, muss Planungssicherheit haben, auch bezogen auf die Höhe des Förderanspruchs."

Verteuerung von Handwerksleistungen droht

Aus Sicht des ZDK ebenfalls kritikwürdig ist der geplante Stopp der Förderung von E-Autos für gewerbliche Kunden ab September des nächsten Jahres: "Damit fallen fast die Hälfte der heutigen E-Autokäufer durch das Fördersieb. Das Auto ist für viele mittelständische Handwerksbetriebe ein Werkzeug, mit dem Arbeitsmittel und Personen transportiert werden müssen. Wenn sich die Anschaffung eines E-Fahrzeuges demnächst um bis zu 9.000 Euro verteuert, droht die weitere Verteuerung von Handwerksleistungen. Oder die Betriebe greifen wieder auf reine Verbrennerfahrzeuge zurück. Das kann ja nicht im Sinne des Ministeriums sein", so Peckruhn.

Auch der Wegfall der Förderung von Plug-in-Hybriden zum Ende des Jahres erregt den Unmut des Kraftfahrzeuggewerbes. "Die Autohändler und die Kunden empfinden es als schweren Vertrauensbruch, dass die Förderung dieser Fahrzeuge entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag komplett eingestellt werden soll", sagt Peckruhn. Wer solch ein Fahrzeug bestellt habe, sei davon ausgegangen, die Förderung auch zu erhalten. Jetzt würden diese Kunden Gefahr laufen, leer auszugehen, weil die langen Lieferfristen oft über die Jahreswende hinaus reichen. Den Unmut der Kunden bekämen aber die Autohäuser zu spüren.

Quelle: ZDK

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Text: / handwerksblatt.de