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Kaufprämie für E-Autos sinkt deutlich

Die Kaufprämie für E-Autos sinkt deutlich. Zudem soll der Umweltbonus ab September 2023 nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden. Eine Ausweitung auf Kleingewerbetreibende wird geprüft. Wenn der Fördertopf aufgebraucht ist, wird der Zuschuss ganz auslaufen.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss für die Neuregelung der E-Auto-Förderung geeinigt. Die Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt, sinkt für Elektro-Autos, die weniger als 40.000 Euro (Nettolistenpreis) kosten, ab 2023 von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro.

Für teurere E-Autos soll es nur noch 3.000 Euro geben, ab einem Kaufpreis von mehr 65.000 Euro weiterhin keine Förderung. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es für E-Autos über 45.00 Euro Nettolistenpreis ebenfalls keinen Zuschuss mehr. 

Kritik vom Kfz-VerbandLesen Sie hier, was das Kfz-Gewerbe zu der Neuregelung sagt.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge gibt es den Umweltbonus dann voraussichtlich nicht mehr. Das Ministerium schreibt aber, dass eine "Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen" noch geprüft werde.

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Für den Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird es bereits ab Januar 2023 gar keinen Zuschuss mehr geben.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. 

Bislang haben die Hersteller den Umweltbonus verdoppelt. Das soll auch künftig so sein. Hierzu ist das Ministerium nach eigenen Angaben mit den Herstellern im Austausch.

Die Förderung im Detail:

Ab dem 1. Januar 2023

  • Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

Ab dem 1. September 2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

Ab dem 1. Januar 2024

  • Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Quelle: BMWK

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Text: / handwerksblatt.de

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