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HWK Trier | März 2023
Workshop für Führungskräfte
"Gesund motiviert für sich und andere" – das ist das Motto eines neuen Führungskräfte-Workshops der Handwerkskammer Trier.
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Politik | März 2023
Es war eine lange Pause für alle! Mitte März meldeten sich die Junioren des Handwerks mit ihrem "Junioren Jump“ zurück. Vor ausverkauftem Haus begrüßten sie Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.
Wer jetzt in NRW in Ladesäulen investiert, womöglich in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage, kann Zuschüsse vom Land beantragen. (Foto: © nerthuz/123RF.com)
April 2022
Seit 1. April können Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, Schnellladeinfrastruktur und private Ladepunkte für E-Autos gefördert werden.
54 Millionen Euro steckt das Land NRW in das neue Förderprogramm rund um die Elektromobilität. Bezuschusst werden unter anderem Netzanschlüsse für Garagenhöfe mit einer Förderquote von maximal 40 Prozent bis 10.000 Euro.
Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende können zudem einen Zuschuss von 1.500 Euro für die Errichtung eines nicht öffentlichen Ladepunktes erhalten, falls dieser zumindest anteilig mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage versorgt wird.
Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte können darüber hinaus mit 1.000 Euro je Ladepunkt bezuschusst werden.
Unternehmen und Gewerbetreibende können sich auch die Anschaffung von betrieblichen Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt bezuschussen lassen. 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung können dabei drin sein. Stammt der Strom aus einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage, steigt der Zuschuss auf 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung.
Unternehmen und Gewerbetreibende, die in einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt investieren, können mit einem Zuschuss von 1.500 Euro je Ladepunkt rechnen. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt) werden mit 250 Euro je Kilowatt gefördert.
Darüber hinaus gibt es unter anderem auch noch Förderungen für elektrische Lastenfahrräder oder E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen.
HintergrundAlle weiteren Informationen gibt es online hier.
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Quelle: Land NRW
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