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Betriebsführung | Dezember 2025
"Brautstylistin" scheitert mit ihrer Klage gegen die HWK Trier
Selbstständige Friseure benötigen einen Meisterbrief. Das gilt auch, wenn man als Make-up-Artist zusätzlich Hochsteck- beziehungsweise Brautfrisuren anbietet, so das Verwaltungsgericht Trier.