Ab. 1. Juni können Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen die Eigenheimförderung beantragen.

Familien mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiteres Kind können die neue Eigenheimförderung beantragen. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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Ab Juni: Neue Eigenheimförderung mit strengen Kriterien

Ab sofort können Familien die neue Eigenheimförderung in Form von zinsverbilligten KfW-Krediten beantragen. Das Baugewerbe hält die Förderbedingungen für zu streng und fordert die Länder zudem auf, die Grunderwerbssteuer auszusetzen.

Die Baugenehmigungen und die Auftragseingänge im Wohnungsbau sind in den vergangenen Monaten eingebrochen. Deshalb begrüßt das Baugewerbe die neue Eigenheimförderung für Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende, die seit 1. Juni bei der KfW als "Wohneigentum für Familien" beantragt werden kann. Familien mit niedrigen Einkommen sollen so beim Bau oder Kauf von klimafreundlichen Häusern oder Wohnungen mit zinsverbilligten Krediten unterstützt werden. Die Baukindergeld-Förderung war Ende 2022 ausgelaufen. 

"Durch die äußerst attraktiven Zinssätze, die zum Start des Programms bei 1,25 Prozent für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau liegen, sind für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz bei der Vorstellung des Programms. Die Zinsbindung liegt bei zehn Jahren.

Für das Programm stehen bis zu 350 Millionen Euro bereit.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt, dass mit der Eigenheimförderung eine Nachfolge des Baukindergeldes kommt. Der ZDB-Chef kritisiert allerdings die scharfen Förderbedingungen, wie etwa den der Effizienzhausstandard 40 oder die Nachhaltigkeits-Zertifizierung.

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Die Bemessungsgrenze wird bei Familien mit einem Kind bei 60.000 Euro Jahreseinkommen liegen. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Das sei angesichts deutlich gestiegener Bau- und Immobilienpreise zu niedrig, so Pakleppa. "Beim Baukindergeld lag die Grenze noch bei 90.000 Euro Jahreseinkommen. Pro weiterem Kind wurde damals um 15.000 Euro aufgestockt – nicht wie jetzt um 10.000 Euro."

Kaufpreise in den Städten viel zu hoch

Mit der aktuellen Einkommensgrenze sei es in vielen Städten schlicht nicht mehr möglich, eine Immobilie zu erwerben, die gefördert wird. "Die Kaufpreise sind für viele potentielle Bauwillige einfach zu hoch. Und da der Förderansatz nur auf Familien liegt, kommen beispielsweise Rentner nicht in den Genuss des Programms", kritisiert Pakleppa weiter.  Bei seniorengerechten Wohnungen seien zuletzt Projekte storniert worden.

Der Baugewerbe-Verband fordert eine höhere Einkommensgrenze und eine Zinsstützung. Auch bei der Grunderwerbssteuer müssten Hebel umgelegt werden, "um Investitionen zu fördern und die Misere am Wohnungsmarkt abzumildern". Die Steuersätze seien eine der größten Hürden bei der Eigentumsbildung. Der ZDB regt an, die Steuer zumindest temporär aufzuheben.  

Zum Programm: 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" sowie "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG"
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Text: / handwerksblatt.de

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