Für die Unterstützung besonders betroffener Betriebe erhalten die Länder eine Milliarde Euro vom Bund.

Für die Unterstützung besonders betroffener Betriebe erhalten die Länder eine Milliarde Euro vom Bund. (Foto: © Krisana Antharith/123RF.com)

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Energiekrise: Bund und Länder beschließen Härtefallregelung für KMU

Handwerkspolitik

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länderchefs haben sich auf Härtefallhilfen für Betriebe geeinigt, die besonders stark von gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind. Das Handwerk fordert Tempo bei der Umsetzung.

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember und der Strom- und Gaspreisbremse im Einzelfall besonders von den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen betroffen sind, erhalten zusätzliche Unterstützung vom Staat. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen. Dafür sollen die Länder einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten. "Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt", heißt es in dem Beschluss. Die Antragstellung und Abwicklung soll über sie erfolgen.

Liquiditätsengpässe vermeiden

"Es ist eine gute Nachricht für die energieintensiven Handwerksbetriebe, dass sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihrer Konferenz mit dem Bundeskanzler grundsätzlich auf Härtefallhilfen und auf das Volumen dieser Härtefallhilfen verständigt haben", kommentiert Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Er fordert erneut Tempo bei der Umsetzung der Maßnahmen, um Liquiditätsengpässe im Januar und Februar bei energieintensiven Betrieben zu vermeiden.

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Härtefallregelung nachbessern

Gleichzeitig fordert Wollseifer Nachbesserungen der Härtefallregelung, damit auch Betriebe "die trotz der Entlastungen durch die Gas- und Strompreisbremsen und auch durch Härtefallhilfen mit dem 'new normal' überfordert sein werden" unterstützt werden. "Weiter fehlen zudem Lösungen dazu, wie es bei den Betrieben weitergeht, den die Gas- und Stromversorger ihre Verträge gekündigt haben und wo noch keine Anschlussverträge mit Gas- oder Stromversorgern bestehen." Auch hierfür müsse es schnelle Lösungen geben, ansonsten drohten Betriebsstillstände .

Ausgestaltung der Härtefallhilfen• Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Milliarde Euro "für eine Härtefallregelung für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes bis zum Ende der Laufzeit der Strom- und Gaspreisbremse im April 2024 im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind", zur Verfügung.

• Für die Aufteilung der eine Milliarde Euro Bundeszuschuss an die Länder gilt der Königsteiner Schlüssel. Auf dessen Grundlage leistet der Bund Abschlagszahlungen an die Länder.

• Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt, wobei zur Orientierung die durch die Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz vom 25. November 2022 beschlossenen Eckpunkte dienen sollen. Hierzu stehen wir bereits (nicht nur) im Rahmen unserer organisationsinternen, technischen Arbeitsgruppe zu den Ukraine-Hilfen im intensiven Austausch untereinander und gegenüber den Ländern.

• Wesentlich ist, dass die Härtefallhilfen allen Unternehmen und Betrieben offenstehen müssen, welche die übrigen Bedingungen erfüllen. Die KMU-Abgrenzung im Sinne der EU-Definition (maximal 249 Mitarbeiter) wird in diesem Kontext den Betrieben des Handwerks nicht gerecht, da die Energieintensität sowie die Betroffenheit von den Energiekosten und nicht die Betriebsgröße im Fokus für die Härtefallhilfen stehen sollte.

• Zudem ist es wichtig, dass bei der Wahl des Vergleichszeitraums beachtet wird, dass das Jahr 2021 ein "Corona-Jahr" war, weshalb betroffene Betriebe ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten nach Möglichkeit gesenkt hatten. Dieses muss berücksichtigt werden, was wir auch bereits in unseren Stellungnahmen zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (Strom-PBG) vorgetragen haben. Da es auch Härtefallhilfen für eine Unterstützung derjenigen Betriebe geben soll, die trotz der Preisbremsen mit dem "New Normal" überfordert sein werden und Unterstützung während der Umstellung der Produktion auf alternative Energieträger bzw. des Umsetzens von Energieeffizienzmaßnahmen erhalten sollen, ist die Wahl des Vergleichszeitraums entscheidend für deren Wirksamkeit.

• Die Länder wollen zudem auch Härtefallhilfen für energieintensive Betriebe ins Auge fassen, welche andere Energieträger (zum Beispiel Öl und Holzpellets) nutzen. Auf Bundesebene wird es hierzu leider keine Regelungen geben.

• Der Bund machte zudem die Zusage, zur schnelleren und kostengünstigeren Inbetriebnahme der Bewilligungs- bzw. Antragsportale der Länder die unentgeltliche Nachnutzung der entwickelten Komponenten der vom Bund finanzierten Corona-Antragsplattformen zu ermöglichen, soweit der Bund daran die Rechte hält.
Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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