Der größte Teil des Handels läuft in Lieferkettennetzwerken international aufgestellter Unternehmen, sagt die Bundesregierung.

Der größte Teil des Handels läuft in Lieferkettennetzwerken international aufgestellter Unternehmen, sagt die Bundesregierung. (Foto: © Felix Pergande/123RF.com)

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Lieferkettengesetz: Referentenentwurf sieht strengere Regeln vor

Handwerkspolitik

Das Arbeitsministerium hat einen vorläufigen Referentenentwurf für das Lieferkettengesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht deutlich strengere Regeln vor als zuvor angekündigt.

Das ging schnell. Eine Woche nachdem sich die Bundesregierung auf die Einführung eines Lieferkettengesetzes geeinigt hatte, hat das Bundesarbeitsministerium einen vorläufigen Referentenentwurf für das Gesetz vorgelegt. Der Einigung war ein jahrelanger Streit vorausgegangen, und es könnte auch wieder Streit geben. Denn der Entwurf geht weit über die Eckpunkte im vom Arbeits-, Wirtschafts- und Entwicklungsministerium veröffentlichten Faktenpapier hinaus.

Die Tagesschau berichtet von Unstimmigkeiten mit dem Wirtschaftsministerium, das den Entwurf für zu streng hält. Die in dem Gesetz adressierten Unternehmen dürften wegen der schärferen Regeln auch nicht frohlocken. Grundsätzlich soll das Gesetz deutsche Unternehmen in die Verantwortung nehmen, dafür zu sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Freiwillige Selbstverpflichtung reiche nicht aus, weil nur etwa ein Fünftel aller in Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern Sorgfaltspflicht ausreichend nachgingen, so die Bundesregierung.

Erfüllungsaufwand steigt

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- Lieferkettengesetz: Auf die Balance kommt es an
Unverändert bleibt, dass das Gesetz ab Anfang 2023 für Betriebe mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten soll. Nur ein Jahr später soll die Grenze bei 1.000 Beschäftigten liegen. Eine Lieferkette wird folgendermaßen definiert: Dazu gehören alle Leistungen, die für die Herstellung eines Produkt oder Dienstleistung nötig sind, von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Endverbraucher. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Sorgfaltspflicht nur die unmittelbaren Zulieferer der ersten Zuliefererstufe umfasst.

Nun ist der Plan, auch die mittelbaren Zulieferer und die Abnehmer einzubeziehen. Damit würden auch Zulieferer mit Standort im Inland umfasst. Der Aufwand für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht würde damit erheblich größer. Außerdem sollen Umweltbelange eine größere Rolle spielen als zunächst geplant. Sie sollten ursprünglich nur dann wichtig werden, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen und es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt zu verbieten. Jetzt sollen auch Umweltabkommen auf Rechtsbereiche außerhalb der Menschenrechte in das Regelwerk aufgenommen werden.

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Verschiedene Pflichten für die Betriebe

Der Refentenentwurf sieht verschiedene Pflichten für die Unternehmen vor. Dazu gehören eine jährlich vorzunehmende Risikoanalyse, das Verfassen einer Grundsatzerklärung und das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen. Sollte ein Betrieb eine Menschenrechtsverletzung erkennen, muss er sofort Abhilfemaßnahmen einleiten, die nach unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern zu differenzieren sind. Maßgeblich sind dabei die Menschenrechtsstandards der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.

Es soll auch eine Dokumentationspflicht geben, nach der die Unternehmen ihre Anstrengungen fortlaufend festzuhalten haben – die entsprechenden Dokumente sind sieben Jahre aufzubewahren. Außerdem ist jährlich ein öffentlich zugänglicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu erstellen. Er soll dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugeleitet werden. Das BAFA oll für die Aufsicht und Durchführung des Gesetzes zuständig sein.

Europäisches Gesetz in Vorbereitung

Geplant ist eine besondere Prozessstandschaft, die es Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, Ansprüche für betroffene Dritte geltend zu machen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten können mit Geldbußen bis zu einem bestimmten Betrag des Gesamtumsatzes des Unternehmens bestraft werden. Zudem soll bei Verstößen ein Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe bis zu drei Jahren möglich sein.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rechnet wegen der regierungsinternen Unstimmigkeiten damit, dass es weitere Veränderungen der im Entwurf vorgesehen Regeln geben wird. Er lehnt das nationale Gesetz ab und spricht sich für eine "mittelstandsgerechte europäische Regelung" aus. Auch auf europäischer Ebene laufen Vorbereitungen für ein Lieferkettengesetz. Die Europäische Kommission will im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegen.

Text: / handwerksblatt.de

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