Der größte Teil des Handels laufe in Lieferkettennetzwerken international aufgestellter Unternehmen, so die Bundesregierung.

Der größte Teil des Handels laufe in Lieferkettennetzwerken international aufgestellter Unternehmen, so die Bundesregierung. (Foto: © vanias/123RF.com)

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Bundesregierung einigt sich zum Lieferkettengesetz

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Lieferkettengesetzes beschlossen. Das Handwerk ist skeptisch und hätte lieber eine europäische Lösung.

Menschenrechte stärken, Ausbeutung stoppen. Unter dieser Überschrift will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein nationales Lieferkettengesetz einführen. Damit sollen deutsche Unternehmen in die Verantwortung genommen werden, dafür zu sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Das Wirtschafts-, Arbeits- und Entwicklungsministerium haben zu dem geplanten Gesetz ein Faktenpapier vorgelegt. Der größte Teil des Handels laufe in Lieferkettennetzwerken international aufgestellter Unternehmen. Sie profitierten dabei von der Arbeit in anderen Teilen der Welt, heißt es in dem Papier. Dabei gebe es eine Verantwortung in Bezug auf die Menschenrechte.

Freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus

Es gehe dabei auch um fairen Wettbewerb. "Alle müssen sich an die Regeln halten. Wo freiwillige Selbstverpflichtung nicht wirkt, braucht es verbindliche Regeln." Denn: Laut eines Monitorings der Bundesregierung kommen nur ein Fünftel aller in deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten ausreichend nach. Freiwillige Selbstverpflichtung reiche also nicht aus.

Das Gesetz soll ab Anfang 2023 für Betriebe mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Damit wären rund 650 Unternehmen in Deutschland betroffen. Bereits ein Jahr später soll die Grenze bei 1.000 Beschäftigten  liegen und mehr als 2.200 weitere Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Indirekt sind dann viele weitere Betriebe betroffen, die als deren Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden.

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Berichtspflicht soll kommen

Für alle betroffenen Betriebe soll eine Berichtspflicht gelten. Maßgeblich sind dabei anerkannte Menschenrechtsstandards. Umweltbelange werden dann wichtig, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen und es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt zu verbieten. Sobald ein Betrieb einen Missstand in der Lieferkette erkennt, hat er die Pflicht, für Abhilfe zu sorgen. Die Sorgfaltspflicht soll dabei nur die unmittelbaren Zulieferer der ersten Zuliefererstufe erfassen. Dieser Kreis soll nur erweitert werden, falls es konkrete Beschwerden gibt.

"Wir gewährleisten seine effektive Durchsetzung durch eine starke Kontrollbehörde, die Unternehmen auf die Finger schaut mit Vor-Ort-Kontrollen in Unternehmen und Bußgeldern bei Verstößen – aber auch mit substantiellen Unterstützungsangeboten", versprechen die Ministerien. Kontrollieren soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unternehmen, gegen die wegen Verstößen ein Bußgeld verhängt wird, sollen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Ein zivilrechtlicher Haftungstatbestand ist nicht geplant.

Europäische Lösung bevorzugt

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt das nationale Gesetz ab und spricht sich für eine "mittelstandsgerechte europäische Regelung" aus. Die Gesetzgebungsinitiative kommt aus Sicht des ZDH zu Unzeit. Angesichts der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen dürfe es auf keinen Fall neue bürokratische Belastungen für die Betriebe geben. Es bestehe trotz der Eingrenzung der Betriebsgröße die Gefahr, dass "Unternehmen ihre Sorgfalts- und Berichtspflichten auf ihre Zuliefererkette abwälzen und damit auch Handwerksbetriebe erhöhten bürokratischen Belastungen ausgesetzt sein können". Der Handwerksverband rechnet damit, dass nun schnell ein Referentenentwurf für das Gesetzt folgt, weil es noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden soll.

Text: / handwerksblatt.de

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