Endlich Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung schaffen
Der deutsche Mittelstand appelliert an die neue Bundesregierung, die Bedingungen für mittelständische Unternehmen zu verbessern. Die AG Mittelstand schlägt sieben Maßnahmen vor, die in den ersten 100 Tage angegangen werden sollten.
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand fordert die neue Bundesregierung dringend auf, Impulse zu setzen, um die wirtschaftliche Lage und so auch die gesellschaftliche Stimmung zu verbessern. Deutschland habe keine Zeit zu verlieren, wenn es darum geht, endlich Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen.
"Gerade aus Sicht des von uns vertretenen Mittelstands sind eine Reihe von Maßnahmen und Reformen notwendig, die für unsere Unternehmen und Betriebe nach langer Durststrecke wieder Perspektiven und Handlungsspielräume eröffnen", so die AG Mittelstand in einem Brief an die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD.
Adressaten• Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU
• Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU
• Dr. Markus Söder, Vorsitzender der CSU
• Dr. Alexander Dobrindt, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
• Martin Huber, Generalsekretär der CSU
• Saskia Esken, Vorsitzende der SPD
• Lars Klingbeil, Vorsitzender der SPD
• Matthias Miersch, Generalsekretär der SPD
Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand sieben Maßnahmen für Reformen in den ersten 100 Tagen, die Unternehmen und Betrieben wieder Perspektiven und Handlungsspielräume eröffnen sollen. In einem Maßnahmenpapier warnt die AG Mittelstand vor dem dritten Rezessionsjahr in Folge. Sie fordert daher eine Strompreissenkung für alle Betriebe auf das europäische Mindestmaß sowie eine schnellstmögliche Reduzierung der Netzentgelte.
100-Tage-ProgrammHier finden Sie das 100-Tage-Maßnahmenprogramm und das Anschreiben an die Vorsitzenden und die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD.Außerdem müssten Steuerentlastungen so schnell wie möglich umgesetzt und der Weg für umfangreiche Abschreibungsregelungen frei gemacht werden. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes müsse schnell umgesetzt werden.
Auch beim Bürokratieabbau sei Eile geboten: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofort-Entlastungsprogramm muss zeitnah auf den Weg gebracht und die One-in-two-out-Regelung umgesetzt werden. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Bonpflicht, die verlässliche Einbindung der Sozialpartner in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie ein zügiger Haushaltsbeschluss.
Diese Maßnahmen schlägt die AG Mittelstand vor:
- Strompreissenkung
Die Stromsteuerbelastung muss für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Netzentgelte schnellstmöglich reduziert werden. Dies stärkt die wirtschaftliche Basis und schafft Freiräume für innovative Technologien und Lösungen. Niedrigere Strompreise erhöhen zudem die Akzeptanz und den Einsatz von strombasierten Wärmelösungen und tragen dazu bei, die Emissionen bis 2045 signifikant zu senken. - Abschreibungen und Unternehmenssteuerreform für alle
Bundestag und Bundesrat müssen in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren den Weg für die vereinbarten umfangreichen Abschreibungsregelungen frei machen. Die Liquidität in den Unternehmen würde so kurzfristig gestärkt, zugleich kommt es lediglich zu einer temporären Verschiebung des Steueraufkommens. Es könnte ein positiver Kreislauf aus höheren Investitionen, einem höheren Wachstum, mehr Arbeitsplätzen und höheren Einkommen angestoßen werden. Zugleich müssen Steuerentlastungen im Sinne der Planbarkeit so schnell wie möglich gesetzlich verankert werden, und zwar für alle Unternehmen, d.h. für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gleichermaßen. Dringend notwendig sind zudem anwendungsfreundliche Verbesserungen bei der Thesaurierungsrücklage, die bislang von den Unternehmen und Betrieben kaum in Anspruch genommen wird. Dazu gehört die Senkung der vorgesehenen Nachversteuerungs- und 4 Thesaurierungssätze. Auch im Bereich von Verfahrensfragen, der vorgeschriebenen Verwendungsreihenfolge von Altrücklagen und Problemen bei Restrukturierungen liegt erhebliches Reformpotential, das es umgehend zu heben gilt. - Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft und trägt maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Mittelstandes bei. Daher muss die neue Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Sozialpartner in alle Gesetzgebungsvorhaben, die für die Sozialpartnerschaft von Relevanz sind, in die Konzeption und die Ausführung eingebunden sind. Das gilt insbesondere für ein geplantes Bundestariftreuegesetz und eine unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission. - Lieferkettengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) belastet nicht nur die unmittelbar verpflichteten größeren Unternehmen, sondern über abgewälzte Berichtspflichten auch kleine und mittelständische Zulieferer. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des LkSG sowie die unmittelbar vorgesehene Aussetzung von Berichtspflichten und Sanktionen müssen daher zügig vorgenommen werden. Das an seiner Stelle geplante Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) muss sämtliche Gestaltungsspielräume für eine bürokratiearme und mittelstandsverträgliche Umsetzung nutzen. Ganz wichtig aus Sicht des Mittelstands ist es, den Trickle-Down-Effekt weitgehend zu verhindern. So sollten etwa über regionale Ausnahmeregelungen in der EU und Deutschland tätige Zulieferer von Informationspflichten ausgenommen werden. - Bürokratieabbau
Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofort-Entlastungsprogramms muss zeitnah auf den Weg gebracht und auch im europäischen Kontext gedacht werden. Hierzu zählt die Anhebung von Schwellenwerten, Einführung von Ausnahmevorschriften, die Reduzierung der betrieblichen Beauftragten, die Abschaffung zahlreicher Statistik- und Dokumentations-pflichten und die Durchführung von Praxis-Checks zur Vorbereitung des ersten Entlastungsgesetzes noch im laufenden Jahr 2025. Zusätzlich zum Entlastungsgesetz muss auch die Reform und Ausweitung der Bürokratiebremse in eine One-in-two-out-Regelung umgesetzt werden. - Abschaffung der Bonpflicht
Beim Einkauf wird die Bürokratie durch die Bonpflicht für jeden spürbar. Seit 2020 muss zu jedem Vorgang ein Kassenbon ausgegeben und dem Kunden angeboten werden – sofern keine offene Ladenkasse besteht. Eine sofortige ersatzlose Abschaffung der sog. Belegausgabepflicht führt zum im Alltag spürbaren Bürokratieabbau und vermeidet dabei 5 auch noch unnötigen Abfall. - Zügiger Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025
Vor allen Maßnahmen steht der Haushalt. Die Phase der vorläufigen Haushaltsführung ist so schnell wie möglich zu beenden. Der Koalitionsvertrag steht zudem vollständig unter Finanzierungsvorbehalt. Die damit einhergehende Verunsicherung und fehlende Planbarkeit sind ebenso schnell zu beenden.
Quelle: AG Mittelstand
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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