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LKW-Maut: Handwerkerausnahme bleibt

Die Handwerkerausnahme bei der LKW-Maut soll bleiben. Darauf hat sich die Ampel-Koalition geeinigt. Auch für emissionsfreie LKW soll es Ausnahmen geben. Denn: Ab 2024 umfasst die Maut auch gewerbliche LKW ab 3,5 Tonnen.

Die Bundesregierung hat sich im vergangenen Herbst darauf geeinigt, dass die Lkw-Maut ab 2024 auch gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen umfasst. Bislang gilt die Lkw-Maut erst ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Jetzt hat sich die Ampel im Koalitionsausschuss darauf verständigt, dass die Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe für Fahrzeuge ab 3,5 und bis 7,5 Tonnen bleiben soll. Eine EU-Regelung steht den Ländern eine solche Handwerkerausnahme zu. 

Auch für emissionsfreie Lkw soll es bis Ende 2025 eine Befreiung von der Maut geben soll, danach einen Rabatt von 75 Prozent.

"Handwerkerausnahme ist immens wichtig"

Der Zentralverband des Baugewerbes hatte die Ausnahmeregelung immer gefordert und begrüßt die Entscheidung im Sinne der Betriebe. "Die Handwerkerausnahme ist auch mit Blick auf die Wohnraumversorgung immens wichtig, denn 85 Prozent des Wohnungsbaus werden von baugewerblichen Unternehmen geleistet", so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Daher müsse für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, auch künftig die Handwerkerausnahme gelten. 

Toll-CollectDas System für die Erhebung und Abrechnung der Lkw-Maut in Deutschland wird von Toll Collect betrieben. 

Hintergrund:Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen. Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden.  Quelle: ZDB

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Text: / handwerksblatt.de