Die in den Neufassungen der Ersatzbaustoffverordnung vorgesehenen Regelungen seien einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verhinderten so das Baustoffrecycling, so der ZDB.

Die in den Neufassungen der Ersatzbaustoffverordnung vorgesehenen Regelungen seien einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verhinderten so das Baustoffrecycling, so der ZDB. (Foto: © rido/123RF.com)

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Mantelverordnung: Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz stärken

Handwerkspolitik

Anlässlich der Abstimmung des Bundesrats über die Mantelverordnung fordert die Bauwirtschaft eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes. Ziel müsse sein, für mehr Nachhaltigkeit im Bausektor zu sorgen, so der ZDB.

Mit der Mantelverordnung wird der Rechtsrahmen für die zukünftige Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt. Zentraler Punkt der Richtlinie ist die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Anlässlich der anstehenden Abstimmung im Bundesrat appelliert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz zu stärken.

Akzeptanz von Ersatzbaustoffen verbessern

Die Bundesregierung will mit der Verordnung bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festlegen und gleichzeitig die Ziele der Kreislaufwirtschaft fördern und die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen verbessern. Der ZDB lehnt die Empfehlungen des Umweltausschusses des Bundesrats zu den Neufassungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die als EBV 2.0 und EBV 3.0 bekannt geworden sind, ab.

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Praktische und rechtliche Probleme erwartet

Die darin vorgesehenen Regelungen seien einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verhinderten so das Baustoffrecycling. Außerdem rechnet das Baugewerbe mit praktischen und rechtlichen Problemen sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die betroffene Wirtschaft. "Der Rechtsrahmen muss die Belange der Kreislaufwirtschaft, des Ressourcen- und des Umweltschutzes in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen. Ziel muss sein, für mehr Nachhaltigkeit im Bausektor zu sorgen, anstatt mit einseitig ausgerichteten Vorschriften das System der Kreislaufwirtschaft zu unterlaufen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Quelle: ZBD

Text: / handwerksblatt.de

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