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Diesel: Ministerin will Messungen prüfen lassen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze lässt die Abgas-Messstationen in Deutschland auf ihre Genauigkeit hin kontrollieren. Die Generalanwältin des EU-Gerichtshofs fordert mehr Rechte für Anwohner.

Weil in Deutschland heftig über die Ergebnisse der Abgas-Messungen diskutiert werde, habe sie beim TÜV Rheinland ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze der "Bild am Sonntag". Die Überprüfung der Messstationen sei diese Woche angelaufen. Die Messungen für Stickoxide und Feinstaub werden nach EU-weit gültigen Regeln laufend kontrolliert.

Viele Kritiker, unter anderem die Handwerkskammer zu Köln, hatten die korrekte Platzierung der Messtationen angezweifelt.

Nicht in Frage stellen wollte Schulze die EU-weit gültigen Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Es gebe "keinen vernünftigen Grund, daran zu rütteln". Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte dies gefordert. Der EU-Grenzwert ist Grundlage für gerichtlich verhängte Diesel-Fahrverbote.

Im Streit über Grenzwerte will die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina voraussichtlich im Frühjahr eine Stellungnahme vorlegen. Auf Bitten von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde dafür eine Arbeitsgruppe mit Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete zusammengestellt.

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Überschreitung an einzelner Stelle genügt für Verstoß

Auch in der EU ist das Thema in der Diskussion – allerdings mit gegenteiligen Vorzeichen. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, plädiert für eine strenge Auslegung des EU-Rechts bei Luftverschmutzung (Aktenzeichen C-723/17). Schon wenn an einzelnen Messstationen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden, solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte sie am 28. Februar in ihrem Gutachten zu einem Fall aus Belgien. Es müsse also kein Mittelwert aller Messungen in einem Gebiet gebildet werden.

Darüber hinaus haben einzelne Anwohner aus Sicht der Generalanwältin das Recht, Standorte von Messstationen vor Gericht überprüfen zu lassen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen, so Kokott, das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Das Gutachten ist kein Urteil. Der EuGH folgt seinen Gutachtern jedoch oft. Dessen Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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