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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
htw saar lädt ein zum Technologietag
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes lädt alle Interessierten am 24. Oktober herzlich zum Technologietag "Additive Fertigung" ein.
Aus Sicht des Handwerks lässt die Bundesregierung mit dem Beschluss ein weiteres Mal die Chance liegen, "den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben". (Foto: © sergeyback/123RF.com)
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Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Das Handwerk sieht darin keinen Fortschritt und fordert wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung hat eine von dem Bundesjustizminister der Justiz Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verabschiedet. Sie enthält Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das BEG IV.
FormulierungshilfeDie Formulierungshilfe für den Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für das BEG IV finden Sie hier.Mit den Ergänzungen will die Regierung die Wirtschaft um rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr Erfüllungsaufwand entlasten. Außerdem soll die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte von rund 30 Millionen Euro jährlich haben, die aus methodischen Gründen nicht über das Instrument des Erfüllungsaufwands abgebildet werden können.
"Klar ist: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Unser Meseberger Bürokratieabbauprogramm mit einem Entlastungsvolumen von drei Milliarden pro Jahr sollte auch für den nötigen Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene eine Blaupause sein. Denn auch in Brüssel braucht es eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume", erklärt Buschmann.
Aus Sicht des Handwerks lässt die Bundesregierung mit dem Beschluss ein weiteres Mal die Chance liegen, "den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben". "Es ist sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthält und die Gelegenheit verpasst wurde, Praxis-Checks zu verankern", sagt Holger Schwannecke.
Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks weist darauf hin, dass es zwar richtig sei, die Textform für Arbeitsverträge zu ermöglichen, es aber "vollkommen unverständlich" sei, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten werde.
Schwannecke fordert den Bundestag auf, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen. "Denn die Belastung durch Nachweise, Dokumentationen und Berichtspflichten erweist sich immer mehr als gefährlicher Wettbewerbsnachteil für Handwerkerinnen und Handwerker."
Es sei deswegen "dringend notwendig", Handwerksbetriebe einerseits spürbar zu entlasten und auf der anderen Seite die Neubelastung zu reduzieren. "Bürokratieabbau muss dauerhaft mitgedacht und vorangetrieben werden. Dafür sollte ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz fest etabliert werden, damit die Regierung immer aufs Neue aufgefordert ist, ernst beim Bürokratieabbau zu machen."
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