Bürokratie-Entlastung: Neues Basisregister für Unternehmen
Jedes Unternehmen bekommt künftig eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer in einem neuen Register, das alle Stammdaten enthält. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit allen deutschen Behörden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Bürokratiewahnsinn im Handwerk
Das Statistische Bundesamt soll ein zentrales Register über Unternehmensbasisdaten aufbauen. Das am 15. Juli 2021 in Kraft getretene Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) soll Unternehmen und Verwaltung deutlich entlasten. Durch die Einführung einer bundeseinheitlichen und behördenübergreifenden Identifikationsnummer müssen Unternehmen ihre Stammdaten künftig nur noch einmal gegenüber der Verwaltung angeben ("Once-Only"-Prinzip). Das Register wird am Standort Bonn aufgebaut. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Datenschutz ist gesichert
Im Basisregister werden zukünftig Stammdaten wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig sowie Identifikatoren aller in der deutschen Verwaltung geführten Unternehmen zusammengeführt, qualitätsgesichert und zentral vorgehalten. Jedes Unternehmen bekommt eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, mit der weitere Verwaltungsregister auf diese Unternehmensdaten zugreifen können. Angebundene Register werden direkt über neue Unternehmen und Änderungen an den Stammdaten bestehender Unternehmen informiert. Ziel ist es, Unternehmen weiter von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden. Dabei bestehen hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, die beim Aufbau und Betrieb des Registers stets berücksichtigt werden müssen.
Warum ist ein Basisregister nötig?
In Deutschland gibt es rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander handeln und sich üblicherweise nicht austauschen. Viele Unternehmen werden in mehreren Registern – teilweise mit sich überschneidenden Daten und verschiedenen Identifikationsnummern - geführt. Dieses System ist fehleranfällig, zeitaufwändig und hoch bürokratisch.
Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, begrüßt das Gesetz: "Das Entlastungspotenzial für alle, die mit Unternehmensdaten arbeiten, ist enorm. Deshalb werden wir alles dafür tun, dass wir ab 2023 mit der Befüllung des Registers beginnen können."
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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