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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein, wenn man sich auf der Arbeit angesteckt hat. Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen, etwa zur Heilbehandlung und Reha. (Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.com)
Vorlesen:
Wer den Verdacht hat, sich auf der Arbeit oder in der Schule mit Corona infiziert zu haben, sollte das mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Test ist in dem Fall weiterhin kostenfrei.
Für die Anerkennung von Covid-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit braucht man einen offiziellen positiven PCR-Test. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Wer also den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Corona-Symptome zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen.
Nur dann habe man den offiziellen Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um Covid-19 handelt, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Corona-Testverordnung vom 11. Februar 2022 klargestellt, dass Personen, bei denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion besteht, weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test haben. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht allerdings nicht mehr aus. Voraussetzung für den PCR-Test ist ein positiver Antigen-Test sowie Hinweise darauf, dass man sich bei der Arbeit oder in der Schule angesteckt hat.
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen, etwa zur Heilbehandlung und Reha.
Es könne sein, so die DGUV, dass Versicherte bei ihrer Tätigkeit Kontakt mit infizierten Menschen haben und ein Antigentest anzeigt, dass sie sich angesteckt haben, obwohl sie keine Symptome haben.
Auch in diesem Fall empfehlen die Unfallkassen, dass die Betroffenen die Infektion dennoch mit einem PCR-Test dokumentieren. So sei der Nachweis der Infektion auch für den Fall gesichert, dass nach einem zunächst milden Verlauf zu einem späteren Zeitpunkt gesundheitliche Probleme auftreten, die auf Long-Covid hindeuten.
Testergebnis sowie Umstände der Infektion sollten im Verbandbuch / Meldeblock des Betriebs oder der Bildungseinrichtung dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.
Quelle: DGUV
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