Bleiben Arbeitgeber auf den Lohnkosten für Ungeimpfte sitzen?
Arbeitnehmer ohne Covid-Impfung erhalten bald keine staatliche Quarantäne-Entschädigung mehr, Arbeitgeber sind aber weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese unklare Rechtslage belastet die Betriebe einseitig, kritisiert das Handwerk.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Corona-Schutz im Betrieb
Ungeimpfte erhalten spätestens ab 1. November 2021 bei Quarantäne keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr. Das gilt für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Kontaktpersonen, für die eine Impfempfehlung vorliegt.
Arbeitgeber sind aber grundsätzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Quarantänefall weiter Lohn zu zahlen. Diese Ausgaben wurden bislang zwar von den Behörden erstattet. Bei Ungeimpften wird diese Erstattung künftig allerdings ausbleiben. Das heißt, der Unternehmer zahlt, die Behörde aber nicht. Damit bliebe der Arbeitgeber auf seinen Kosten sitzen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert diese einseitige Belastung der Betriebe und fordert eine Klarstellung von der Politik. In der Zwischenzeit rät der Verband allen Betroffenen, ungeimpften Mitarbeitern in Quarantäne nur unter Vorbehalt den Lohn weiterzuzahlen.
Kein Lohn wegen Verschulden des Mitarbeiters?
Grund für diese verzwickte Lage sind zwei Regelungen, eine Infektionsschutzgesetz und eine im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), deren vorrangige Anwendung höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Der ZDH kritisiert, dass Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen und in eine vermeidbare Quarantäne müssen, weiterhin einen Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben sollen. Die Juristen des ZDH sind der Ansicht, dass die ungeimpften Arbeitnehmer ein Verschulden gegen sich selbst treffe, was Lohnansprüche nach BGB entfallen lassen müsse.
"Die mit dem Bund-Länder-Beschluss einhergehende erhebliche Verlagerung des Kostenrisikos zu Ungunsten der Betriebe ist nicht akzeptabel", rügt der ZDH. Die rechtlichen Positionen von Behörden und Arbeitgeber müssten gleichgestellt werden. Die Wirtschaft könne nicht warten, bis diese neuen offenen Rechtsfragen durch die Gerichte entschieden würden. "Das ist misslich und den Betrieben nicht vermittelbar", schreibt der ZDH. Es sei auch nicht im Sinne des betrieblichen Arbeitsschutzes, wenn Beschäftigte behördliche Quarantäneanordnungen möglicherweise außer Acht lassen und weiter arbeiten, um keine Lohneinbußen zu riskieren.
Arbeitgeber darf wegen Lohnfortzahlung nach Impfstatus fragen
Zwar bestehe künftig ein – auf die Quarantäne-Entschädigung beschränktes – Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus des Beschäftigten, so der Verband. Dies sei aber nur dann wirkungsvoll, wenn der Arbeitgeber berechtigt sei, bei Quarantäne eines Ungeimpften die Lohnzahlung rechtssicher zu verweigern. Dies sei bislang allerdings fraglich.
Als konkreten Tipp für die Praxis sieht der ZDH nur die unbefriedigende Möglichkeit, dass der Arbeitgeber unter Vorbehalt leistet und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwartet.
Verband drängt auf schnelle Lösung
Der ZDH wird darauf drängen, dass Bund und Länder schnell eine Klarstellung herbeiführen und Handlungsoptionen für Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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