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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Weiterhin ist im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske Pflicht. (Foto: © Andrei Fedco/123RF.com)
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Corona-Schutz im Betrieb - Themen-Specials
September 2022
Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Länder haben die Möglichkeit, abgestufte Maßnahmen einzuführen.
Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Es wurde wurde am 16. September vom Bundesrat gebilligt.
Zunächst soll bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Weiterhin ist im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske Pflicht. Darüberhinausgehende Maßnahmen werden den Bundesländern überlassen. Diese werden ermächtigt, abweichende und vor allem je nach Infektionslage strengere Schutzregeln anzusetzen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, können die Bundesländer die Beschränkungen sukzessiv verschärfen.
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