Neues Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter 2022
Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Länder haben die Möglichkeit, abgestufte Maßnahmen einzuführen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Corona-Schutz im Betrieb
Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Es wurde wurde am 16. September vom Bundesrat gebilligt.
Zunächst soll bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Weiterhin ist im öffentlichen Fernverkehr eine FFP2- Maske Pflicht. Darüberhinausgehende Maßnahmen werden den Bundesländern überlassen. Diese werden ermächtigt, abweichende und vor allem je nach Infektionslage strengere Schutzregeln anzusetzen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, können die Bundesländer die Beschränkungen sukzessiv verschärfen.
Details können Sie > hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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