Für Friseure in Niedersachsen gilt wieder die 3G-Regel. Nach einer Gerichtsentscheidung hat die Landesregierung reagiert.

Für Friseure in Niedersachsen gilt wieder die 3G-Regel. Nach einer Gerichtsentscheidung hat die Landesregierung reagiert. (Foto: © bartsup/123RF.com)

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Richter kippen 2G-plus-Regel im Friseurhandwerk

Die strenge 2G-plus-Regel für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gekippt. Die Regelung sei unangemessen, so die Richter.

Auch Ungeimpfte dürfen in Niedersachsen wieder zum Friseur gehen. Die strenge 2G-plus-Regel für Friseure und körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen ist unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland keine notwendige Schutzmaßnahme, sagten die Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg.

Der 13. Senat des OVG hat die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die niedersächsische Landesregierung hat auf diesen Beschluss reagiert. Für körpernahe Dienstleistungen gilt jetzt wieder in allen drei Warnstufen die 3G-Regelung, heißt es in der neuen Verordnung. 3G steht für "vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet". 

Strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Friseursalon

Der Friseurverband wertet die Entscheidung als gutes Signal. "Diese positive Entscheidung für alle Friseure und Friseurinnen in Niedersachsen hat hoffentlich Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet", sagt Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Sichere Friseurdienstleistungen seien nur unter den strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Salons gewährleistet.

Nach der Entscheidung des OVG in Lüneburg dürfen auch Ungeimpfte in Niedersachsen wieder zum Friseur. Sofern sich der Salon nicht für die 2G-Regel entscheidet. Diese unternehmerische Entscheidung steht natürlich jedem Salon frei. 

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Das Gericht bezog sich auf die sogenannten "körperpflegerischen Grundbedarfe", wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten. Das Infektionsrisiko könne durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Corona-Tests deutlich eingedämmt werden, so die Richter.

Brandenburger Handwerk fordert ähnliche Regelung

Die drei Handwerkskammern in Brandenburg haben die Landesregierung in Potsdam inzwischen gebeten zu prüfen, ob die Zugangsregelung für körpernahe Dienstleistungen auch in Brandenburg nach der "3G-Regelung" als ausreichend anerkannt werden kann. 

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Text: / handwerksblatt.de

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