Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Dann würde auch für Fliesenleger wieder die Meisterpflicht gelten. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Der Meister kommt zurück

Betriebsführung

Reform der Handwerksordnung: In zwölf Handwerksberufen, darunter Fliesenleger, Parkettleger oder Rollladen- und Sonnenschutztechniker, soll ab 2020 wieder die Meisterpflicht gelten.

Die Große Koalition hat sich auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken des Handwerks geeinigt.  Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und sein Kollege  Carsten Linnemann von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärten am Montag, dass die Fraktion jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringen wird. 

Abschaffung der Meisterpflicht ein großer Fehler

2004 wurde die Meisterpflicht in mehr als 50 Handwerksberufen abgeschafft. Jetzt soll sie zumindest in zwölf Berufen zurückkommen.Die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 sei ein großer Fehler gewesen, den man jetzt korrigieren möchte. Die Qualität und die Ausbildungsleistung hätten stark gelitten.

Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen würde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. "Wir legen bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an", heißt es da.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)  kämpft seit Jahren für die Rückkehr zur Meisterpflicht. "Das ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk", reagierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. "Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich."

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Einige augenfällige Fehlentwicklungen

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering

Seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 sei es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz.

Daher ist sei es gut, so Wollseifer, dass diese jetzt korrigiert werden sollen. Für mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz.

 

Gesetzentwurf zügig im Parlament verabschieden

"Auch in Zukunft sollen Verbraucher ein qualitativ hochwertiges, ausbildungs- und betriebsnachhaltiges Handwerk vorfinden. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk für die Zukunft zu gewährleisten", betont Wollseifer.

Der ZDH hofft, dass der Gesetzentwurf zügig im Parlament zu verabschiedet wird. "Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk."

 

Qualitätsarbeit und Verbraucherschutz 

Linnemann und Bartol versichern in ihrem gemeinsamen Statement, dass sie natürlich die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten werden. Auch sie sind überzeugt, "dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert". Die Meisterpflicht trage außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei, schreiben Linnemann und Bartol.

Ziel sei es, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht sei, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.

Nach fünf Jahren ist eine Evaluierung der Neuregelung vorgesehen.

Der jetzigen Entscheidung war ein intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durch das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer 2019 vorangegangen, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner, darunter auch der ZDH, angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gab es eine umfassende Anhörung.

Das sind die zwölf Gewerke!

In den folgenden zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Das wird übrigens nicht alle Berufsverbände freuen, denn es hatten sich ungefähr doppelt so viele für die Rückkehr zur Meisterpflicht eingesetzt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer


Bestandsschutz soll es für Betriebe geben, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen.

Das Bundeswirtschaftsministerium werde nun gebeten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Geplant ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. 

Sicherheit und Verbraucherschutz  

Foto: © ZDBFoto: © ZDB

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, ist hoch erfreut darüber, "dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen – Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger –  die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen."

Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Pakleppa weiter: "Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung."

Das Baugewerbe hofft auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, damit die Wiedereinführung der Meisterpflicht auch tatsächlich Anfang 2020 in Kraft treten kann. 

FDP zweifelt an Ausweitung der Meisterpflicht bei Küfern oder Orgelbauern

Kritik an dem Vorschlag der Regierungsfraktionen über die Wiedereinführung des Meisterbriefs in zwölf Gewerken kommt vom handwerkspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen. Grundsätzlich würden die Freien Demokraten das Vorhaben unterstützen, die Meisterpflicht in den Gewerken wieder einzuführen, wo der Gefahren- und Verbraucherschutz es gerichtsfest begründet sei. Bei Fliesenlegern oder den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern würde das Sinn ergeben.

Aber: Technologische Prozesse wie die Digitalisierung und Geschäftsentwicklungen in Folge der Globalisierung würden notwendigerweise zu Veränderungen auch im Handwerk führen, denen man sich nicht verschließen können und dürfen. "Daher gehört für mich der Schutz einzeln ausgewählter Gewerke alleine aus Gründen der Tradition und des Kulturgüterschutzes nicht zu den notwendigen Reformen. Insofern habe ich etwa bei Küfern, Spielzeugmachern und Orgelbauern Zweifel, ob sie in Zukunft wieder meisterpflichtig sein können und auch sollen", so Todtenhausen.

Text: / handwerksblatt.de

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