Fördermittel für Diesel-Nachrüstung jetzt beantragen!
Unternehmen, die ihr Nutzfahrzeug mit Stickoxid-Filtern nachrüsten wollen, müssen bis zum 29. Februar Fördergelder beantragen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Nur noch bis zum 29. Februar 2020 läuft der aktuelle Aufruf für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidfiltersystemen. Betriebe, die ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftig möglichen Fahrverboten sichern wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen.
Die Einreichung eines Förderantrages bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) reicht aus, um die Mittel zu binden. Auch wenn zum Zeitpunkt des Antrags noch gar kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug zugelassen oder in Werkstätten verfügbar ist.
In Städten mit hoher Stickoxidbelastung
In welchen Städten gelten oder kommen Diesel-Fahrverbote? Für die Antwort ➔ hier klicken!Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeuge, deren Firma nennenswerte Aufträge in einer der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat. Im Förderprogramm wird zwischen "leichten" und "schweren" Handwerker- und Lieferfahrzeugen unterschieden.
Hier können Sie die Fördermittel beantragen: Auf der Seite der BAV gibt es alle Informationen zu den Fördermitteln. > Klicken Sie hier.
BAV-Hotline: Tel. 0 49 41/6 02-7 88, Service-E-Mail: Diesel-HWNR@bav.bund.de
Höhere Fördersätze
Im November 2019 wurden die maximalen Fördersummen erhöht: Für leichte Handwerkerfahrzeuge sind es nun 3.600 Euro der System-und Einbaukosten und für schwere 4.800 Euro. Eine Liste mit allen Nachrüstsets und Fahrzeugtypen finden Sie > hier Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 Prozent.
Im Januar 2020 wurden durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weitere Betriebserlaubnisse (ABE) für Nachrüstsätze erteilt. Die Firma "HJS" erhielt am 8. und 21. Januar 2020 zusätzliche ABE für Nutzfahrzeugnachrüstungen: u.a. weitere Daimler- und VW-Typen, sowie erstmals auch Fiat (darunter Ducato), Ford (u.a. Ranger und Transit/ Tourneo), sowie weitere Modelle von Citroen, Nissan, IVECO, Opel, Peugeot, Renault, Toyota, Mitsubishi und Rover.
Hier finden Sie die Themenseite des ZDH zur Dieselförderung
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Fahrverbote finden Sie > hier!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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