Sind städtische Fahrverbote für Diesel erlaubt? Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nächste Woche.

Sind städtische Fahrverbote für Diesel erlaubt? Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nächste Woche. (Foto: © cbies/123RF.com)

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Urteil zu Fahrverboten vertagt

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig läuft der Prozess über Diesel-Fahrverbote in Städten. Die Richter haben ihr Urteil auf den 27. Februar verschoben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Das Urteil solle am 27. Februar gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher am Donnerstag. 

Der Senat plant möglicherweise, die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber erst eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für Fahrverbote schaffen muss oder die Kommunen diese selbst anordnen dürfen.

Die Anwälte von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sagten in der Verhandlung, dass Fahrverbote derzeit gar nicht zu kontrollieren seien. Die Behörden müssten dazu Fahrzeuge anhalten und in die Papiere schauen. Das sei nicht praktikabel. Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) befürwortet Fahrverbote, weil die Kommunen genug Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen hätten.

Luftreinhaltepläne unzureichend

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Vorausgegangen waren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (VG) in Düsseldorf und Stuttgart. Diese hatten beide der DUH Recht gegeben und entschieden, dass die von der EU vorgeschriebenen Luftreinhaltepläne für die Städte nicht ausreichen, um die Grenzwerte beim giftigen Stickstoffdioxid einzuhalten.

Das Düsseldorfer VG hatte erklärt, dass bei der Überarbeitung der Pläne Fahrverbote "ernstlich geprüft" werden müssten. Das Stuttgarter Gericht bezeichnete die Verkehrsbeschränkungen als "effektivste Maßnahme", denn der Gesundheitsschutz der Bürger sei höher zu bewerten als die Interessen der Diesel-Besitzer. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gingen gegen die Urteile in Revision. Die DUH führt in zahlreichen Städten deutschlandweit Gerichtsverfahren zu diesem Thema. 

Bundesverwaltungsgericht, Az. 7 C 26.16 (Vorinstanz VG Düsseldorf, Az. 3 K 7695/15) und Az. 7 C 30.17 (Vorinstanz VG Stuttgart, Az. 13 K 5412/15)

Text: Anne Kieserling

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Text: / handwerksblatt.de

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