BMWi fördert weiterhin Messebeteiligungen von Start-ups
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verlängert das Förderprogramm zur Messebeteiligung von Start-ups bis Ende 2023.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special GründerNavi – für Gründer und junge Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt auch weiterhin Start-ups bei ihrer Messebeteiligung. Die geförderten Firmen können sich auf internationalen Messen in Deutschland an Gemeinschaftsständen beteiligen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden. Das Messeprogramm richtet sich an junge Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Es soll die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland unterstützen. Das Förderprogramm wurde von der Bundesregierung nun bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Internationale Märkte als Sprungbrett
Die Teilnahme an internationalen Messen kann für viele Unternehmen ein Sprungbrett sein, um in neuen Märkten Fuß zu fassen. Jungen Unternehmen fehlt es in ihren Anfangsjahren aber oft an den nötigen finanziellen Mitteln und der Erfahrung, um auf internationalen Messen geschäftswirksame Kontakte zu knüpfen. Hierbei unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insbesonders junge innovative Unternehmen seit vielen Jahren.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: "Die internationalen Leitmessen in Deutschland bieten eine hervorragende Plattform, um neue Produkte zu vermarkten, auch im Hinblick auf die Erschließung globaler Märkte. Mit der Möglichkeit an Gemeinschaftsständen teilzunehmen, ermöglichen wir jungen innovativen Unternehmen wichtige Geschäftskontakte zu knüpfen und neue Exportmärkte zu erschließen. Mit der Verlängerung des Förderprogramms führen wir das erfolgreiche Programm nun fort."
Start-ups erhalten Förderung
Die geförderten Unternehmen erhalten die Möglichkeit, an von Messebetreibern organisierten Gemeinschaftsständen bei internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Gefördert werden junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, nicht älter als 10 Jahre sind und die weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme beziehungsweise einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben. Das Messeförderprogramm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn abgewickelt.
Liste der förderfähigen Messen sowie FörderichtlinieDie Liste der förderfähigen Messen sowie die Förderichtlinie finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Text:
Rita Lansch /
handwerksblatt.de
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