Barrierefreier Umbau: KfW-Förderung kommt zurück
Für den alters- und barrierefreien Umbau soll es 2026 wieder Zuschüsse geben. Der Bund will im Haushalt 50 Millionen Euro für das KfW-Programm bereitstellen. Was das SHK-Handwerk dazu sagt.
Wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) berichtet, sollen im Bundeshaushalt 2026 wieder Mittel für den alters- und barrierefreien Umbau zur Verfügung stehen. Dann kann es wieder Zuschüsse für den Badumbau oder den Einbau eines Treppenlifts geben. Der Zuschuss kann bereits seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr beantragt werden.
Für das KfW-Programm "Barrierereduzierung - Investitionzuschuss" (455-B) sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 50 Millionen Euro vorgesehen.
Ein Erfolg für die Lobbyarbeit des Handwerks
Das SHK-Handwerk sieht darin ein wichtiges Signal: "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass das Thema barrierefreies und altersgerechtes Bauen wieder stärker in den Fokus des Bundes rückt", erklärt ZVSHK Präsident Michael Hilpert. "Wir haben uns über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten sowie den zuständigen Ministerien für die Fortführung und Stärkung dieses Programms eingesetzt. Dass die Förderung nun zurückkehrt, ist ein Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen von Handwerk, Verbänden und vielen politischen Unterstützern."
In früheren Jahren war das allerdings deutlich mehr. 2023 zum Beispiel 75 Millionen Euro. Der Fördertopf war aber schnell leer - wie in den Vorjahren auch. Das Handwerk hatte daher eigentlich 150 Millionen Euro für das Programm gefordert - wie 2024. Laut einer von der KfW beauftragten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) würden in Deutschland bis 2035 mehr als zwei Millionen barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnungen zusätzlich benötigt. Gleichzeitig steige die Zahl der Pflegebedürftigen rapide an.
Deshalb warnt der Verband vor einer deutlichen Unterfinanzierung. 50 Millionen Euro würden nicht ausreichen aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Gefördert wurden in der Vergangenheit zum Beispiel
- bodengleiche Duschen,
- Treppenlifte,
- Rampen,
- Türverbreiterungen,
- schwellenlose Zugänge
- Rufsysteme,
- Notrufsysteme,
- intelligente Gebäudetechnik
Quelle: ZVSHK; DHB
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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