Höhere Steuern auf baureife Grundstücke
Reform der Grundsteuer: Städte und Gemeinden sollen für baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können. Das Handwerk befürchtet Belastungen gerade für kleinere Betriebe.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Grundsteuer: Das ändert sich und das kommt jetzt auf Eigentümer zu
Die Bundesregierung hält an der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke fest. Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit erhalten, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen. Hintergrund sei der erhebliche Wohnungsmangel vor allem in Ballungsgebieten.
Die Bundesregierung will vermeiden, dass baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden. Diese Grundstücke würden nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern.
Instrument gegen Immobilienspekulationen
Das Bauland sei zwar vorhanden, aber der erforderliche Wohnungsbau werde ausgebremst, heißt es Gesetzentwurf. Mit der zusätzlichen Belastung von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken über die Grundsteuer gebe es künftig ein "wichtiges Instrument, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland für die Bebauung zu mobilisieren". So könnten wichtige Impulse für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden gegeben werden.
Müssen Handwerker bald ihre Grundstücke verkaufen?
Das Handwerk wehrt sich genau wie viele andere Wirtschaftsverbände gegen die Grundsteuer C. Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens gerade in den Ballungszentren könne es unerlässlich sein, Flächen zur Vergrößerung des Betriebs in Reserve zu haben, ohne hierfür mit einer separaten Steuer belegt zu werden, kritisierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke dies schon bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes zur Reform der Grundsteuer im Juni. Die Grundsteuer C könne dazu führen, dass finanzschwache Handwerksunternehmen ihre Grundstücke verkaufen müssen, während finanzstarke Unternehmen profitieren.
Denn damit der gewünschte Lenkungseffekt der Grundsteuer C eintritt, müsse die Belastung durch diese Steuer beim Eigentümer wirtschaftlich derart stark ins Gewicht fallen, dass weniger finanzstarke Eigentümer, die sich weder eine Bebauung noch die Grundsteuer C leisten können, ihre Grundstücke veräußern müssen.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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