Privater Versicherer muss Beitragsberechnung nicht komplett offenlegen
Private Krankenversicherungen müssen genau erklären, warum sie ihre Beiträge erhöhen. Jedoch müssen sie nicht die gesamte Kalkulation transparent machen, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Guter Versicherungsschutz für Handwerker
Private Krankenversicherungen haben bei der Erhöhung von Beiträgen einen Spielraum, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Deshalb müssen sie nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie ihre Beträge kalkuliert haben. Die Maßstäbe für Versicherungen dürften nicht zu streng sein, stellten die Karlsruher Richter klar.
Der Fall
Eine private Krankenversicherung setzt ihre Prämien fest, indem sie den Leistungsumfang und das Risiko der Versicherten betrachten. Erhöht sie die Beiträge, muss sie dies genau begründen und beweisen, dass ihre neue Berechnung stimmt. Dabei soll das Unternehmen die Erhöhungen möglichst gering halten, besonders für ältere Menschen. Dazu soll sie das Geld aus den Rückstellungen nutzen.
Ein Kunde meinte, dass seine Versicherung die Beitragserhöhung in seinem Fall nicht korrekt berechnet hatte. Deshalb klagte er dagegen. Er verlangte auch das Geld für die erhöhten Beiträge zurück. Er argumentierte, die Versicherung sei falsch mit den Rückstellungen umgegangen und forderte mehr Informationen hierüber. Zunächst hatte er vor Gericht Erfolg, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Urteile der Vorinstanzen wieder auf.
Das Urteil
Der BGH urteilte zugunsten des Unternehmens. Der Versicherte müssen darlegen und beweisen, dass er durch die Verteilung der Mittel benachteiligt wurde, stellten die Richter klar. Da der Kunde aber nicht weiß, wie Krankenversicherungen ihr Geld verteilen, muss die Versicherung erklären, nach welchen Regeln sie entscheidet.
Allerdings muss das Unternehmen nicht offenlegen, wie es das Geld auf verschiedene Tarife verteilt. Die Gerichte könnten nicht jede Entscheidung der Versicherungen im Detail prüfen, insbesondere erfolge keine "Motiv- oder Begründungskontrolle". Sie könnten nur prüfen, ob besonders schwere Verstöße gegen die Interessen der Versicherten vorlägen.
Rückstellungen dienen dem Interesse aller, nicht Einzelner
Der BGH betonte, dass Rückstellungen für die Gemeinschaft der Versicherten und nicht für die Interessen von Einzelpersonen gedacht sind. Die Verwendung von Rückstellungen werde ohnehin von Treuhändern geprüft, die dafür umfangreiche Informationen von den Versicherungen erhielten, begründet der BGH sein Urteil. So schreibe das Gesetz es vor (§ 155 Versicherungsaufsichtsgesetz).
Die Karlsruher Richter ergänzten, dass Beitragserhöhungen insgesamt gültig bleiben, auch wenn es Fehler bei der Berechnung gab. Wichtig sei, dass eine Nachkalkulation den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Als Folge habe nur der Versicherungsnehmer, der dadurch konkret betroffen ist, möglicherweise einen individuellen Anspruch auf Absenkung seiner Beiträge.
Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Kammergericht Berlin zurück, damit es die korrekte Berechnung der Prämienerhöhung prüft.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. März 2024, Az. IV ZR 68/22
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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