(Foto: © Ignard Ten Have/123RF.com)

Vorlesen:

Welche Versicherung für meinen Betrieb?

Manche Versicherungen sind Pflicht für Gewerbetreibende, andere Kür. Allen gemeinsam ist, dass sie für jedes Unternehmen passen müssen, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.

Durch eine Selbstständigkeit verlässt ein Handwerker das Sicherungsnetz, das Arbeitnehmer haben. Das muss aber kein Grund für schlaf­lose Nächte sein. Nicht alle, aber viele Risiken, sowohl private als auch solche, die das Unternehmen betreffen, können abgesichert werden.

Es ist zwar lästig, es ist kompliziert und ein für den Laien teilweise schwer durchschaubares Feld, doch gerade Gründer oder Betriebsübernehmer sollten sich vor den ersten Gesprächen und bevor sie Angebote der verschiedenen Gesellschaften einholen oder einen Makler kontaktieren, ein Basiswissen über Versicherungen aneignen. Sie sollten Kosten und Nutzen der verschiedenen Versicherungen abwägen können, bevor sie ihre Unterschrift unter die Verträge setzen. 

Broschüre: Versicherungen und Vorsorge im Handwerk   Die Broschüre "Versicherungen und Vorsorge im Handwerk" haben die sieben Handwerkskammern in NRW gemeinsam herausgebracht. Die Broschüre behandelt nicht nur das Thema "Versicherung für den Betrieb", sondern auch den wichtigen Aspekt "Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer".  Zum Download 

Als wichtigste Versicherung, quasi als Basic, gilt die Betriebshaftpflicht. Sie schützt vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen etwa von Kunden oder Nachbarn. Wichtig ist außerdem die Absicherung von Risiken, die enorm teure Schäden nach sich ziehen können und sowohl die betriebliche als auch die private Existenz aufs Spiel setzen können.

Umweltschäden zum Beispiel sind in der Betriebs-Haftpflichtpolice meist nicht abgedeckt. Eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung macht daher in vielen Branchen Sinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, sollte bei der Entscheidung für solche Versicherungen zweitrangig sein. Wer dann noch Geld übrig hat, kann auch weniger bedrohliche Risiken abdecken. 

Außerdem muss man sich vorab entscheiden, ob man eine Paketlösung wählt, wie sie häufig mit dem Hinweis auf besonders günstige Prämien angeboten werden, oder ob sie sich ein individuelles Versicherungsportfolio zusammenstellen (lassen). "Vordergründig erscheinen Paketlösungen oft ausreichend. Es kann aber sein, dass sie Leistungen enthalten, die gar nicht notwendig sind oder es gibt im Schadensfall ein böses Erwachen, wenn genau der betreffende Sachverhalt im Kleingedruckten der Police ausgeschlossen ist", berichtet Kristina Pelz, Abteilungsleiterin Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Handwerkskammer Düsseldorf.

Preise und Leistungen können stark variieren

Diese hat gemeinsam mit den anderen nordrhein-westfälischen Handwerkskammern die Broschüre "Versicherungen und Vorsorge im Handwerk" herausgegeben. Darin wird Gründern zum Beispiel davon abgeraten, sich Freunden, Verwandten oder Nachbarn gegenüber verpflichtet zu fühlen, die für eine Versicherung arbeiten. Auch in einem solchen Fall sollte man sich verschiedene Angebote einholen. Die Preise und Leistungen können stark variieren. Insbesondere anlagenintensive Betriebe könnten sich vorab bei einem unabhängigen Sachverständigen informieren.

Wichtig außerdem: Größere Veränderungen sollten der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Und schließlich ist es ratsam, dass Unternehmer von Zeit zu Zeit eine Bestandsaufnahme ihres Versicherungsschutzes machen, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden, oder um vielleicht zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. In diesem Überblick geht es um die verschiedenen Versicherungen für den betrieblichen Bereich, in einem späteren um die persönliche Absicherung der Unternehmerin und des Unternehmers.  

Überblick von A bis Z

Abmahnschutz

Gerade Online-Händler, aber auch alle anderen Unternehmen mit eigener Website ­müssen damit rechnen, von einem auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt abgemahnt zu werden. Gegen hohe Abmahngebühren kann man sich mit einer Abmahnversicherung schützen. Die Versicherung prüft unter anderem auch, ob die Vorwürfe der Abmahn­anwälte überhaupt rechtmäßig sind.

Autoinhalt

Eine Autoinhaltsversicherung versichert das im Fahrzeug befindliche Betriebseigentum wie Werkzeuge, Messgeräte und Materialien. Auch Verkaufs- und Reparaturware oder eingekaufte Rohstoffe und Zubehörteile im Fahrzeug und/oder im Anhänger können versichert werden. Im Falle eines Diebstahls, Unfalls, oder wenn das Fahrzeug ausbrennt, springt die Versicherung ein.

Bauleistungsversicherung

Diese Bauleistungsversicherung schützt vor unvorhersehbaren ­Schäden, die während der Bauzeit an einem Rohbau entstehen können, also zum Beispiel Hochwasser oder Sturmschäden, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler. Gegen Feuer kann man sich gegebenenfalls noch mit einer ­Feuerrohbauversicherung ­absichern.

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht gilt als unverzichtbar für ­jeden Unternehmer, denn ein Unternehmen haftet unbegrenzt für verschuldete Schäden. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter im Rahmen des Geschäftsbetriebs anderen zufügen. Die Betriebshaftpflicht leistet zum Beispiel Ersatz bei Sachschäden, sie übernimmt bei Personenschäden die Behandlungskosten und zahlt Schmerzensgeld.  

Betriebsinhalt

Eine Betriebsinhaltsversicherung (oder auch Inventarversicherung) ist so etwas wie eine Hausratversicherung für den Betrieb. Sie sichert zum Beispiel das Büro, den Laden und das Warenlager ab. Sie springt ein bei Raub, Feuer, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser. Zudem besteht noch die Möglichkeit über eine zusätzlich versicherbare EC-Deckung Schäden durch Vandalismus, Fahrzeugaufprall oder Schäden durch eine Sprinkleranlage abzusichern. 

Betriebsstillstand

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung dient der Absicherung von Vermögensschäden oder Betriebskosten, die durch Zwangspausen entstehen. Pandemien und Seuchen sind in der Regel ausgeschlossen, was viele Gastwirte und Hoteliers im aktuellen Corona-Lockdown erfahren mussten. "Eine Betriebsschließungsversicherung hingegen, die meist von Handwerkern im Nahrungs- und Genussmittelsektor abgeschlossen wird, könnte bei einer Pandemie greifen", heißt es in der Broschüre "Versicherungen und Vorsorge im Handwerk".

Werden Keime oder Krank­heiten im Betrieb festgestellt, greift die Gesundheitsbehörde für den Seuchenschutz ein, um die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Unter Umständen entscheidet die Behörde, den Betrieb vorübergehend zu schließen. Die Betriebsschließungsversicherung würde dann für den Unternehmer die Kosten zahlen, um die Seuche zu bekämpfen und könnte für den Ertragsausfall aufkommen. Entscheidend sind die jeweiligen Bedingungen der Versicherungsgesellschaften. Im Einzelfall werden hier die Gerichte entscheiden. Eine Betriebsunter­brechungsversicherung wird meist in Kombination mit einer Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen.

Cyber-Versicherung

Diese Versicherung sichert Schäden in Zusammenhang mit Cyberkriminalität, etwa Hacker-Angriffe und Datenrisiken, ab. Die Versicherer bieten auch Notfall-Serviceleistungen an. Es ist noch ein vergleichsweise ­junges Versicherungsprodukt, bei dem sich die Inhalte der Anbieter unterscheiden. 

Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung greift bei ­Schäden an elektronischen Anlagen, Registrierkassen und Geräten, etwa durch Wasserschaden, ­Blitzschlag oder Bedienungsfehler. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur beziehungsweise sorgt für Leih- oder Neugeräte, damit im Ernstfall der Betrieb schnell weiterlaufen kann.. 

Gebäudeversicherung

Extreme Wetterbedingungen nehmen zu. Die ge­­werb­liche Ge­bäude­­­ver­sicherung schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen eines Schadens am Gebäude. Sie versichert das Betriebsgebäude inklusive das Grundstück gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Zusätzlich kann man mit einer Elementarversicherung Schäden wie Erdbeben, Überschwemmungen und Erdrutsche abdecken lassen. 

Glas-/Werbeanlagen

Versichert sind zum Beispiel Schaufenster, Glasscheiben, Spiegel, Firmenschilder oder Leuchtanlagen.

Kautionsversicherung

Die  Kautionsversicherung kann eine interessante Alternative zu den üblichen Bankbürgschaften oder Sicherheitseinbehalten sein. Es gibt verschiedene Formen der Kautionsversicherung. Die Ausführungsbürgschaft stellt die vertragsgemäße Ausführung eines Auftrages sicher.  Die Gewährleistungsbürgschaft sichert die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination von Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft.  Die Vorauszahlungsbürgschaft stellt das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen sicher.

KFZ-Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sonderregelungen für Aufbauten oder Anhänger sollte man bei der Versicherung erfragen. Für den Fuhrpark im Handwerksbetrieb gibt es Kleinflottentarife.

Maschinenversicherung

Mit einer Maschinenversicherung können Beschädigungen oder die Zerstörung des Maschinenparks versichert werden, etwa durch fehlerhafte Bedienung, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, technische Gefahren, Sturm und Frost. Für große Maschinen und mobile Geräte braucht man eine besondere Ver­sicherung. 

Produkthaftpflicht

Gibt es Personen- oder Sachschäden wegen eines fehlerhaften Produkts oder durch eine fehlerhafte Bedienungsanleitung, dann ­haftet der Betrieb für die Forderungen. Es gibt auch Betriebshaftpflichtversicherungspolicen, die die Produkthaftpflicht enthalten.

Rechtsschutz

Eine vollständige Absicherung aller Rechtsgebiete ist für Gewerbetreibende in der Regel mit entsprechenden Kosten verbunden. Wenn man sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, muss man Kosten und Risken gut abwägen.

Sozialversicherung

Für angestellte Mitarbeiter besteht eine Versicherungspflicht. Die Sozialversicherung besteht aus verschiedenen Zweigen, dazu gehört die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung (BG), Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich gibt es noch die gesetzlichen Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Unternehmen bis 30 Mitarbeiter), U2 (Mutterschutzaufwendungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage). Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung können Arbeitgeber noch freiwillige soziale Versicherungen anbieten, zum Beispiel eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge. 

Transportversicherung

Eine Transportversicherung versichert den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von transportierten Gütern und Transportmitteln. Das hohe Transportrisiko wird ­häufig unterschätzt.

Umweltschäden

Durch Umweltvorschriften kann der Betriebsinhaber für durch den Betrieb verursachte Umweltschäden haftbar gemacht werden. Für Schäden durch Einwirkungen auf Boden, Luft und Wasser (etwa austretendes Maschinenöl) besteht im Rahmen der Betriebshaftpflicht kein Versicherungsschutz. Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, gegebenenfalls auch die Kosten zur Erhaltung von bedrohten Tier- und Pflanzen­arten zu tragen. Das kann ohne Versicherung ganz schön kostspielig werden.

Zusatzinformationen

Es gibt diverse andere Versicherungen und speziell die Handwerksversicherer bieten besondere Policen etwa für das Lebens­mittelhandwerk oder die Baubranche an.  

Text: / handwerksblatt.de