Soka-Bau; SokaSiG, Elektro, Metall, SHK

Der Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen" gilt auch beim SokaSiG (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Soka-Bau: Gesetz kontra Gericht

Das Bundesarbeitsgericht bleibt bei seiner Linie, aber die Politik rettet die Soka-Bau mit einem Gesetz.

Das Gesetz zur Sicherung der Soka-Bau (SokaSiG) ist da und macht Ansprüche zunichte, die Unternehmen vor dem Bundesarbeitsgericht erkämpft haben. Das ist juristisch und politisch ausgesprochen heikel, sagen Experten.

Denn einen Tag vor der Verabschiedung des SokaSiG am 26. Januar hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) der Tarifverträge über die Sozialkassen der Bauwirtschaft für unwirksam erklärt, diesmal für die Jahre 2012 und 2013 (Beschlüsse vom 25. Januar 2017, Az. 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15). Auch diesmal waren die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, stellte das Gericht fest. Das Ministerium habe nicht nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der jeweiligen AVE in der Baubranche mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt waren (sogenanntes 50-Prozent-Quorum). Überdies fehlte 2013 außerdem die Unterschrift der Bundesarbeitsministerin.

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Folge ist, dass nicht tarifgebundende Unternehmen die Beiträge zur Soka-Bau für die genannten Jahre nicht zahlen mussten. Das bedeutet, dass die Soka-Bau auch in diesen Jahren zu Unrecht Beiträge eingezogen hat und nun mit Rückzahlungen rechnen muss.

Nun folgt eine Verfassungsbeschwerde 

Nachdem das BAG im September 2016 bereits die AVE der Jahre 2008 bis 2011 und 2014 gekippt hatte, war das keine Überraschung mehr. Im Gegenteil, das Gesetz bekam noch mehr Rückenwind. Denn die Soka-Bau erklärte, sie sei durch die Rückzahlungsansprüche in ihrer Existenz bedroht. In einer Anhörung im Bundestag hatten zwei Tage zuvor Sachverständige mit Parlamentariern die Rechtslage erörtert. Diese Experten erklärten überwiegend, dass das SokaSiG trotz seiner bedenklichen Rückwirkung verfassungsgemäß sei. Die Erfurter Richter sahen darin jedoch keinen Anlass zum Umschwenken. Da das Gesetz die Entscheidungen des BAG aushebelt, haben die Prozessgewinner jetzt Verfassungsbeschwerde angekündigt. Politik und Tarifparteien zeigten sich erleichtert, dass das SokaSiG den Fortbestand der Rentenansprüche im Baugewerbe sichert. 

Text: Anne Kieserling

Text: / handwerksblatt.de

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