Soka-Dach, Soka-Bau

Solo-Dachdecker müssen nicht mehr in die Soka-Dach einzahlen. (Foto: © roboriginal/123RF.com)

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Solo-Dachdecker erhalten ihre Beiträge zurück

Die Sozialkasse der Dachdecker (Soka-Dach) wird keinen Berufsbildungsbeitrag mehr von Einpersonenbetrieben einziehen und ihnen die bisher geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben am 6. August beschlossen, den Grundbeitrag zur Berufsbildung mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu erheben und bereits gezahlte Beiträge zurückzuzahlen. Die Soka-Dach wird in Kürze mit der Erstattung beginnen, teilt sie auf ihrer Website mit

Die betroffenen Betriebe müssen keinen Antrag stellen, die Rückerstattung erfolgt automatisch. Das kann nach Aussage der Sozialkasse allerdings mehrere Wochen dauern.

Keine Rechtsgrundlage

Vorausgegangen waren Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Das Gericht fragte die Soka-Dach nach der Rechtsgrundlage für die Einforderung des Beitrags von Einzelpersonen. Diese Antwort blieb die Soka-Dach schuldig, teilte Rechtsanwalt Karsten Prehn, der einen der betroffenen Dachdecker vertritt, dem Deutschen Handwerksblatt mit. Der Tarifvertrag des Dachdeckerhandwerks sei keine Rechtsgrundlage, da er nur auf Arbeitgeber anwendbar sei und nach der Rechtsprechung nicht für Solounternehmer gilt.

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Im Juli 2017 hatte nämlich das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Einpersonenbetriebe keine Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes sind und somit auch keine Ausbildungsabgabe zur – hier: Soka-Bau – zahlen müssen (Az. 9 AZB 45/17). Daraufhin verzichtete die Soka-Bau auf diese Abgabe und erstattete die Beiträge den Einzelunternehmern zurück. Auch für die Schornsteinfeger-Kasse hatte das Gericht im Januar 2018 eine gleichlautende Entscheidung getroffen

Als Konsequenz haben jetzt die Tarifparteien des Dachdeckerhandwerks den Berufsbildungsbeitrag für Solo-Dachdecker abgeschafft.

Hintergrund:  Die Soka-Dach ist eine Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks, entsprechende Sozialkassen-Regelungen existieren auch für das Bauhandwerk, Maler, Schornsteinfeger und andere Gewerke. Grundlage ist der jeweilige Tarifvertrag der Branche, der jedes Jahr auf Antrag vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt wird. Seit Juli 2015 erhob die Soka-Dach, wie auch die Soka-Bau, zum ersten mal von Einzelunternehmern einen Grundbeitrag zur Berufsbildung in Höhe von 55 Euro monatlich. Das hatte zu heftigen Protesten geführt.  

2016 hatte das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit der Bau-Tarifverträge gekippt. 2017 wurden zwei Gesetze verabschiedet, die eigenständige Rechtsgrundlagen für die Sozialkassenverfahren in den betroffenen Branchen schaffen. 

Text: / handwerksblatt.de

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