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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
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Auch Solo-Selbstständige aus dem Baugewerbe werden künftig für die branchenweite Finanzierung der Ausbildung zur Kasse gebeten.
Künftig müssen sich auch Solo-Selbstständige aus dem Baugewerbe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, an der Finanzierung der Berufsausbildung beteiligen. Bisher wurde das Berufsbildungsverfahren ausschließlich über die Beiträge der Arbeitgeber finanziert, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Das haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen, meldet die Soka-Bau.
Ab dem 1. April 2015 müssen diese Betriebe jährlich 900 Euro zahlen. Der Beitrag wird erstmals anteilig zum 30. September fällig. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dabei an der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
Für Betriebe mit einem wechselnden Arbeitnehmerbestand prüft die Soka-Bau zum jeweiligen Fälligkeitstag, ob der aus der Bruttolohnsumme zu berechnende Beitragsanteil zur Berufsbildung mindestens 900 Euro pro Jahr beträgt. Ist dies nicht der Fall, will sie den entsprechenden Differenzbetrag anfordern. Die Soka-Bau will alle betroffenen Betriebe rechtzeitig über ihre Beitragsverpflichtung informieren.
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