(Foto: © wavebreak Media Ltd./123RF.com)

Vorlesen:

Soka-Bau-Abgabe: Ist das gerecht?

Dass die Soka-Bau auch von den Ein-Mann-Betrieben einen Beitrag von 900 Euro pro Jahr zur Berufsausbildung fordert, macht viele Handwerker wütend.

Jens Dirk Wohlfeil, Foto: ZDB Jens Dirk Wohlfeil, Foto: ZDB

Aufgebrachte Anrufe in der Redaktion und empörte Kommentare auf Facebook – unser Beitrag "Kampf gegen die Schein-Selbstständigkeit!?" sorgt für heftige Reaktionen. Es geht um eine neue Abgabe zur Berufsausbildung, die ab sofort auch Solo-Bauhandwerker an die Soka-Bau zahlen müssen. Bislang waren Einzelunternehmer von dieser Pflicht ausgenommen. Wer keine gewerblichen Arbeitnehmer hat, musste nicht einzahlen. Aber seit dem 1. April werden auch Ein-Mann-Betriebe mit mindestens 900 Euro jährlich zur Kasse gebeten.

Es entstand eine lebhafte Diskussion darüber, ob die Abgabe gerecht ist.

"JA!" findet Jens Dirk Wohlfeil.
Er arbeitet als Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Der Verband hat den Tarifvertrag mit der Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ausgehandelt.

"Drei Gründe für die Einführung des Mindestbeitrages zum Berufsbildungsverfahren:
1. Wir schaffen Beitragsgerechtigkeit: Die Berufsausbildung im Baugewerbe wird traditionell solidarisch von allen Baubetrieben finanziert, egal, ob sie ausbilden oder nicht. Bisher zahlen aber nur diejenigen Betriebe einen Beitrag zum Berufsbildungsverfahren bei Soka-Bau, die eigene Arbeitnehmer beschäftigen. Solo-Selbstständige, die einen Lehrling ausbilden, bekommen dennoch Leistungen der Soka-Bau. Diese erstattet bis zu 28.000 Euro für Ausbildungskosten, die auch Solo-Selbstständige erhalten, obwohl sie selbst keine Beiträge eingezahlt haben. Daher ist ein Mindestbeitrag für alle Baubetriebe gerecht. Zahlreiche Solo-Selbstständige sind ursprünglich in einem Baubetrieb ausgebildet worden und haben selbst von der solidarischen Ausbildungsfinanzierung profitiert. Zudem können auch Solo-Selbstständige gut ausgebildete Facharbeiter einstellen, wenn der Betrieb erweitert wird.

2. Wir reduzieren Wettbewerbsverzerrungen: Solo-Selbstständige haben gegenüber Handwerksbetrieben mit eigenen Arbeitnehmern erhebliche Wettbewerbsvorteile, weil sie keine Mindestlöhne einhalten und keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Diese Wettbewerbsverzerrungen werden durch die Einführung des Mindestbeitrages zum Berufsbildungsverfahren reduziert, indem auch die Solo-Selbstständigen an den Kosten der solidarischen Ausbildung beteiligt werden. Mit den zu erwartenden Mehreinnahmen der Soka-Bau kann zudem perspektivisch der prozentuale Beitrag der Betriebe mit eigenen Arbeitnehmern gesenkt werden.

3. Wir bekämpfen Scheinselbstständigkeit: In den letzten Jahren ist die Zahl der Solo-Selbstständigen im Bauhandwerk explosionsartig angestiegen. Eine wesentliche Ursache dafür ist der Wegfall der Meisterpflicht, etwa im Fliesenlegerhandwerk. Sie wurde von der Politik gegen den Willen der Tarifvertragsparteien durchgesetzt. Viele Solo-Selbstständige arbeiten jedoch tatsächlich nicht eigenständig, sondern sind faktisch wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer tätig. Diese stark zunehmende Scheinselbstständigkeit soll im Rahmen einer Gesamtstrategie unter anderem durch die Beitragspflicht der Solo-Selbstständigen zur Soka-Bau bekämpft werden.

Uns ist bewusst, dass wir damit nur die Symptome der Scheinselbstständigkeit bekämpfen, aber nicht deren Ursache. Solange die Politik jedoch nicht bereit ist, unserer Forderung nach einer Wiedereinführung der Meisterpflicht nachzukommen, haben wir keine andere Wahl, als unser ordnungspolitisches Ziel mit den uns nahestehenden Organisationen (Soka-Bau, BG Bau, Handwerkskammern) zu verfolgen. Die Alternative wäre, den Kampf aufzugeben und vor dem Heer der Scheinstselbstständigen zu kapitulieren."

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Stephan Koslowski, (Foto: © Conny Kriener) Stephan Koslowski, (Foto: © Conny Kriener) "NEIN!" sagt Fliesenlegermeister und Solo-Unternehmer Stephan Koslowski aus Büren: 
Die Abgabe zur Berufsausbildung ist nicht das, was ihr Name suggeriert. Sie ist eine lupenreine Zwangsabgabe, um die politisch gewollten Fehler der Schröder-Regierung und ihrer Nachfolger zu kaschieren. Dasselbe gilt für die angedachte Zahlungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung für Solo-Selbständige. Diese bringt sofort handfeste Mehreinnahmen, im Kampf gegen die Illegalen aber ist sie bestenfalls ein fragwürdiges Mittel.

Diese Ein-Mann-Betriebe ohne fundiertes Know-how, die zumeist nur für einen Auftraggeber arbeiten, sind als spottbillige Subunternehmer hoch begehrt. Etablierte Unternehmen können sich die Scheinselbstständigen als sozialversicherungs- und anstellungsfreie Lohnsklaven halten, da diese als "selbstständige Fliesenleger" kaum an andere Aufträge kommen. Auch hat man mit diesem "Personal" die Möglichkeit, sehr effiziente Angebote abzugeben, mit denen althergebrachte Betriebe mit gewachsener Lohnbindung nur schwer bis gar nicht mithalten können. Anteilig kann man sie auch an Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften beteiligen. Zusätzlich gibt es noch genug Möglichkeiten, diesem "Unternehmer" eine gewünschte Kostenstruktur aufzuzwingen. Einige Betriebe, die die Abgabe forderten, haben durch diese Praxis selbst zur Verschlimmerung der Situation beigetragen.

Diese Entwicklung hat sich in den Kassen der Soka-Bau und der Berufsgenossenschaft niedergeschlagen. Nun muss also verschlimmbessert werden: 113.000 Ein-Mann-Betriebe multipliziert mit 900 Euro ergibt die stolze Summe von 101,7 Millionen Euro pro Jahr, was den Schluss zulassen könnte, dass es hauptsächlich um monetäre Interessen geht. Dies trifft in erster Linie nicht die Scheinselbstständigen. 900 Euro wird der "Herr der Sklaven" schon berappen, um sich seinen günstigen "Selbstständigen" zu halten. Später werden sie ihm dann wegen angeblicher Mängel oder Ähnlichem wieder abgezogen. Die Abgabe trifft die ehrlichen Solo-Selbstständigen, die auf Rechnung arbeiten, einen Jahresabschluss machen und Steuern zahlen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes möchte die "schwarzen Schafe" aussortieren? Nichts einfacher als das: Führt die Meisterpflicht – oder eine gleichwertige Qualifikation – wieder ein!

Gerne wird auch das Argument ins Feld geführt, dass Solo-Selbständige, die selbst ausbilden, sich zwar mit bis zu 28.000 Euro aus der Umlagekasse unterstützen lassen können, im Gegenzug aber nicht verpflichtet sind, in dieses System einzuzahlen. Dies ist ein Scheinargument, denn die überwältigende Zahl der Solo-Selbständigen hat überhaupt nicht die notwendige Qualifikation und Berechtigung, um ausbilden zu dürfen, ergo auch keinen Zugriff auf diese Mittel. Es steht zu befürchten, dass viele seriöse Solo-Selbständige sich motiviert fühlen, die Zwangsabgabe durch Schwarzarbeit zu kompensieren. Es ist überdies erstaunlich, dass der Ruf nach Beitragsgerechtigkeit erst elf Jahre nach 2004 zu hören ist. So groß kann die Ungerechtigkeit also nicht gewesen sein.
Hintergrund: Wie kommt der Beitrag zustande? 
Grundlage ist der Tarifvertrag des Baugewerbes, der auf Antrag der Tarifpartner der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Für 2015 steht eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) noch aus, ist aber beantragt. Bis dahin sind lediglich die tarifgebundenen Bauunternehmer betroffen – also diejenigen, die Mitglied einer entsprechenden Innung oder einem Verband der Tarifvertragsparteien sind; für alle nicht tarifgebundenen Bauunternehmer gilt die neue Beitragspflicht erst mit Veröffentlichung der AVE. 
Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass in der ersten Jahreshälfte über die AVE entschieden wird, die Tarifparteien haben beantragt, dass er dann rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten würde. Die 900 Euro für die Berufsbildung sind der Mindestbeitrag, den künftig jeder Baubetrieb zahlen muss. Einige Betriebe mit gewerblichen Arbeitnehmern haben bisher weniger gezahlt, sie müssen künftig aber auch 900 Euro zahlen. Ansonsten sind es 1,9 Prozent der Bruttolohnsumme. Entsprechende Beitragsbescheide mit weiteren Informationen will die Soka-Bau demnächst an alle Betroffenen versenden.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: