Flutkatastrophe: Aufbauhilfe für Unternehmen wird vereinfacht
In Nordrhein-Westfalen wird das Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen in Flutgebieten vereinfacht. Die Handwerkskammern und IHKn, die die Betroffenen beraten, begrüßen die Verbesserungen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Hochwasserkatastrophe in Deutschland
Seit 17. September können von der Flutkatastrophe in NRW betroffene Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige Anträge auf Aufbauhilfe online stellen. Vorab benötigen sie eine Beratung durch Handwerkskammer oder IHK und ein Sachverständigengutachten. Seitdem haben die Kammern mehr als 3.000 Unternehmen beraten.
Nach den ersten Erfahrungen der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern wird das Antragsverfahren jetzt "vereinfacht und beschleunigt", meldet das zuständige Wirtschaftsministerium.
Dazu erklärt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart: "Durch den engen Austausch mit den Kammern und der NRW.Bank haben wir weitere Maßnahmen veranlasst, die das Antragsverfahren erleichtern sollen: Künftig können die Betroffenen auch Ingenieure und Architekten als Gutachter nutzen und Teilanträge stellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden." Am Geld solle der zügige Wiederaufbau nicht scheitern.
Überblick der Änderungen:
Erweiterter Gutachterkreis:
Künftig können auch Architekten und Ingenieure der Architektenkammer/ Ingenieurkammer-Bau tätig werden. Bisher waren nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zugelassen.
Gutachter können auch über ihr Bestellungsgebiet hinaus tätig werden. Kosten für die Gutachten werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu 100 Prozent übernommen.
Ermessensspielraum:
Um eine schnelle Begutachtung zu ermöglichen, haben Sachverständige einen erweiterten Ermessensspielraum und können auch digitale Tools bei der Schadensaufnahme nutzen.
Steuerberater:
Bei nicht mehr vorhandener Betriebs- und Geschäftsausstattung können Steuerberater bei der Schadensermittlung eingebunden werden.
Antragssplitting:
Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Unternehmen Teilanträge für Schäden stellen, für die schon ein Sachverständigengutachten vorliegen. Das gilt auch für Einkommensausfälle, die von Steuerberatern begutachtet werden.
Handwerker aus anderen Regionen:
Mit Hilfe der Handwerkskammern, etwa über die Plattform handwerk-baut-auf.de, sollen auch Fachkräfte aus anderen Regionen angeworben und bei Übernachtungen unterstützt werden.
Digitale Plattform:
Zur Vermittlung von Auftraggebern und Schadensgutachtern soll in Kürze eine digitale Plattform starten. Sie soll die große Nachfrage bei den Sachverständigen besser koordinieren und die Terminvereinbarung erleichtern.
Unternehmenskredit:
Sollten dennoch Liquiditätsengpässe entstehen, kann die NRW.Bank mit dem NRW.Bank.Universalkredit (ab 0,01 Prozent) und 20-prozentigen Tilgungszuschüssen (max. 100.000 Euro) helfen.
So unbürokratisch wie möglich helfen
Berthold Schröder, Präsident Westdeutscher Handwerkskammertag, begrüßt die Verbesserungen im Verfahren: "Die Handwerkskammern stehen den betroffenen Betrieben mit einer umfassenden Beratung bei der Wiederaufbauhilfe zur Seite. Das Angebot ist praxisnah und eng an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet, damit die Hilfsleistungen möglichst zügig ausgezahlt werden können."
So unbürokratisch wie irgend möglich helfen war und sei das gemeinsame Ziel. "Ein Kraftakt wird es, genügend Handwerkerinnen und Handwerker für den Wiederaufbau zu gewinnen. Hier brauchen wir eine Willkommenskultur vor Ort, damit Betriebe aus ganz Deutschland mithelfen", so Schröder weiter. Es sei eine echte Ermutigung, dass sich auf der Plattform handwerk-baut-auf.de bereits über 1.300 Betriebe aus ganz Deutschland für den Wiederaufbau gemeldet haben
handwerk-baut-auf.deAuf der überregionalen Wiederaufbau-Börse des Handwerks handwerk-baut-auf.de, die die Handwerkskammer Koblenz ins Leben gerufen hat, haben sich bereits 1.300 Betriebe aus ganz Deutschland für den Wiederaufbau gemeldet.
Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW, verweist auf die Probleme beim Wiederaufbau: "Vielerorts ist eine Rückkehr zur Normalität noch nicht absehbar. Die Unternehmen müssen sich derzeit um viele Dinge gleichzeitig kümmern – Gutachter und Handwerker organisieren, sich mit Steuerberatern abstimmen und mit den Kommunen baurechtliche Fragen klären. Und bei all dem müssen sie ihr Geschäfte am Laufen halten, den Kundenkontakt halten, sich um die Mitarbeitende kümmern und die Planungen für das kommende Jahr angehen."
Das koste viel Kraft und Zeit. Daher sei es wichtig, dass die Antragsprozesse weiter vereinfacht werden und die Unternehmen somit schneller an die Hilfen kommen
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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