Ist ein Gutachten nicht persönlich von einem Menschen geschrieben, ist es vor Gericht unbrauchbar.

Ist ein Gutachten von einer KI und nicht von einem Menschen geschrieben, ist es vor Gericht unbrauchbar. (Foto: © haidar6894/123RF.com)

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Sachverständiger: Kein Geld für KI-Gutachten

Betriebsführung

Ein Sach­ver­stän­di­ger erhielt für ein Gerichts-Gutachten keine Vergütung. Denn das Landgericht Darmstadt ist über­zeugt, dass es zu gro­ßen Tei­len mit Künstlicher Intelligenz er­stellt wurde.

Das Gutachten eines Sachverständigen ist nach § 407 a Abs. 1 ZPO nur brauchbar, wenn er es persönlich verfasst hat. Lässt der gesamte Stil des Textes vermuten, dass er größtenteils von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurde, erfüllt er diese Voraussetzung nicht. Das Landgericht Darmstadt hat daher die Vergütung eines Sachverständigen abgewiesen. Die Herkunft des Textes hatte er trotz Nachfrage nicht offenbart.

Der Fall

Zur Beurteilung eines körperlichen Schadens zog das Landgericht (LG) Darmstadt in einem Unfallprozess einen Professor der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie als Sachverständigen heran. Sein Gutachten fand das Gericht aber nicht überzeugend und verweigerte ihm die Bezahlung. 

Die Entscheidung

Unstimmigkeiten des Textes ließen die Richterinnen und Richter zu der Überzeugung kommen, dass er nicht vom Gutachter selbst, sondern von KI verfasst wurde. Es sei entgegen § 407 a Abs. 1 ZPO nicht persönlich erstattet und damit insgesamt unbrauchbar. "Nach § 8 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG war die Vergütung schon deswegen auf EUR 0,00 festzusetzen, weil das Gutachten nicht verwendet werden kann, wenn und soweit nicht feststeht, ob es überhaupt von dem Sachverständigen stammt.", so das LG wörtlich.

Der Sachverständige habe auch auf Rückfrage die wahre Herkunft des Textes nicht erklärt. Das Gutachten wies den Professor als Ersteller und einen Mitbearbeiter als Sachbearbeiter aus. Damit habe er nicht hinreichend angezeigt, dass das Gutachten auch von jemand anderem bearbeitet worden sei – ein Verstoß, der bereits für sich genommen die Nichtbezahlung rechtfertige. 

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Keine Untersuchung der Patientin

Zum einen sei das Gutachten schon deshalb  nicht verwertbar, weil der Professor die Patientin nicht einmal untersucht habe. Zum anderen wurde der Text in wesentlichen Teilen mit KI erstellt, ist das LG überzeugt. So sei bereits der gesamte Stil der Aufmachung als KI-generiert aufgefallen. Der Gutachter habe sich selbst etwa mit voller Anschrift als den Adressaten des Beweisbeschlusses benannt. Ebenso sei die Konstruktion durch Hauptsätze mit denselben Satzanfängen ein häufiges Muster bei KI-generierten Texten. Auch andere Auffälligkeiten der Formulierungen erkannte das Gericht als KI-generiert.

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 10. November 2025, Az. 19 O 527/16

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Text: / handwerksblatt.de

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