Foto: © Sandra Blass-Naisar
HWK Trier | Juli 2025
"Ich packe Dinge mit vollem Einsatz an"
Normen Obermann ist jahrgangsbester Zimmerermeister, gelernter Bauzeichner, Gebäudeenergieberater (HWK) und studiert jetzt Architektur an der HTW Saar.
Überschwemmungen sorgten für immense Schäden in den betroffenen Regionen. (Foto: © kasto/123RF.com)
Vorlesen:
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert den Katastrophenerlass in verschiedenen Bereichen. Rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener gelten jetzt bis zum 31. März dieses Jahres.
Nach der Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres hatte die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung einen Katastrophenerlass mit steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Betriebe beschlossen. Nun hat sie den Erlass verlängert. Damit gelten etwa 50 Maßnahmen jetzt bis zum 31. März des laufenden Jahres. Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasserkatastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Quelle: NRW-Finanzministerium
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