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HWK des Saarlandes | September 2025
Fachseminar Ladungssicherung
Diese Veranstaltung vermittelt die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV 2 (6) und dem ArbSchG 7 bestellt werden zu können.
Überschwemmungen sorgten für immense Schäden in den betroffenen Regionen. (Foto: © kasto/123RF.com)
Vorlesen:
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert den Katastrophenerlass in verschiedenen Bereichen. Rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener gelten jetzt bis zum 31. März dieses Jahres.
Nach der Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres hatte die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung einen Katastrophenerlass mit steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Betriebe beschlossen. Nun hat sie den Erlass verlängert. Damit gelten etwa 50 Maßnahmen jetzt bis zum 31. März des laufenden Jahres. Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasserkatastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Quelle: NRW-Finanzministerium
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