Die Schäden von Wettertief "Bernd" sind verheerend: Für den Wiederaufbau stehen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Milliarden aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.

Die Schäden von Wettertief "Bernd" sind verheerend: Für den Wiederaufbau stehen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Milliarden aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. (Foto: © HWK Koblenz)

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Flutkatastrophe: Online-Anträge für die Aufbauhilfe

In Rheinland-Pfalz können Betroffene der Hochwasserkatastrophe ab 27. September die Aufbauhilfe online beantragen. In NRW läuft das Antragsverfahren ebenfalls. Die Kammern sind erste Anlaufstelle für betroffene Unternehmen.

Betroffene des verheerenden Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen können nun die Aufbauhilfe beantragen. In Nordrhein-Westfalen können die Anträge seit dem 17. September und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden. Für den Wiederaufbau stehen in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit, der insgesamt 30 Milliarden Euro umfasst. 

In Rheinland-Pfalz wurde das elektronische Antragsverfahren  am Montag, 27. September, freigeschaltet. Das Land erhält rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds.

Die Antragsverfahren sollen möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung. Sachschäden und auch Einkommenseinbußen sollen jeweils bei Privatleuten und Unternehmen mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert werden.

Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen ist das Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfe am 17. September gestartet. Für Fragen dazu gibt es das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen", das montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar ist. Außerdem können und sollten sich betroffene Handwerksbetriebe an ihre Handwerkskammer oder IHK wenden. Die Onlineplattform für die Antragstellung hat die Adresse land.nrw/wiederaufbauhilfe

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Rheinland-Pfalz Das Antragsverfahren läuft über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Seit 27. September können Anträge auf finanzielle Hilfen nach der "Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021" gestellt werden. Für Fragen kann man sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: unternehmenshilfe-hochwasser@mwvlw.rlp.de. Häufig gestellte Fragen von Unternehmen werden auch unter diesem Link beantwortet. Bei der Beantragung der Aufbauhilfen werden Unternehmen  von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern unterstützt. Es gibt zudem Hilfen für Auszubildende. Betriebe, die Azubis aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können dafür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. wiederaufbau.rlp.de

Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sind erste Anlaufstelle

Betriebe erhalten bei ihrer Handwerkskammer Hilfe bei der Antragsstellung für den Wiederaufbau, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die Kammern durch eine Vorprüfung und sichern die schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank beziehungsweise bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als zuständige Bewilligungsstellen.

In NRW ist das Verfahren dreistufig: Zuerst muss man einen anerkannten Gutachter zur Schadensermittlung beauftragen. Dann geht man als Unternehmen auf seine Kammer zu. Dort wird man zu der Antragstellung beraten und erhält eine erste Prüfung der Anträge. Im Anschluss daran reicht man den Antrag online bei der NRW.Bank ein.

Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus. Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. Sie können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen.

Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Dazu empfiehlt sich auch ein Gutachten in Auftrag zu geben. Gutachterkosten werden ebenfalls gefördert.

Kammerbestätigung erforderlich

In Rheinland-Pfalz läuft das Verfahren ähnlich ab. Hier brauchen Unternehmen unter anderem unbedingt eine Bestätigung der Kammer, die Auskunft über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung gibt. Hierfür wurden seitens der Handwerkskammern die E-Mailadressen fluthilfe@hwk-koblenz.de und fluthilfe@hwk-trier.de eingerichtet. Für IHK-Betriebe gibt es die Adressen fluthilfe@trier.ihk.de und fluthilfe@koblenz.ihk.de

Erforderliche Unterlagen:

  • Identitätsnachweis durch Handwerkskammer oder IHK.
  • Betroffenheitsbescheinigung der örtlichen Gemeinde
  • Bescheinigungen der/des Gutachter/s zur Schadenshöhe 

"Das Ausmaß der Zerstörungen bei der Infrastruktur ist unbeschreiblich", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer vor dem Bundesrat. Das Land wird rund 15 Milliarden Euro aus dem 30 Milliarden Euro umfassenden Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten.Gemeinsame Plattform koordiniert die Hilfe der Betriebe untereinander

Hilfsangebote bündelt die Plattform handwerk-baut-auf.de

Zu den finanziellen Hilfen kommt die unglaubliche Solidarität des Handwerks untereinander. Den Betrieben kommt beim Wiederaufbau eine Schlüsselrolle zu. Die Hilfe wird koordiniert auf der gemeinsamen Plattform vieler Handwerkskammern unter handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der HwK Koblenz entstanden ist und auf der sich schon viele Betriebe eingetragen haben. handwerk-baut-auf.de

Tipp: Wenn die Registrierkasse beschädigt ist

Unternehmen, deren Kassensysteme ganz oder teilweise durch die Hochwasserkatastrophe ausgefallen sind, können auch nur schwer bis gar nicht die strengen Anforderungen an die Kassenführung einhalten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist darauf hin, dass Unternehmen mit ihrem Steuerberater einen Antrag beim Finanzamt nach Paragraf 148 der Abgabenordnung (AO) zur "Gewährung von Erleichterungen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen nach Paragraf 146a AO" stellen können. Der Betrieb einer ungeschützten Kasse wäre ansonsten nicht rechtmäßig und könnte Konsequenzen wie Schätzungen auslösen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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