Neue Erleichterungen für Steckersolargeräte
Wer an seiner Wohnung ein Steckersolargerät – auch Balkonkraftwerk genannt – installieren will, soll es künftig einfacher haben. Das bestimmt ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Klimaschutz und Energiesparen im Handwerksbetrieb
Die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten werden gesenkt. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 13. September 2023 beschlossen hat. Das neue Gesetz ändert Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hierzu sollen Steckersolargeräte und ihre Installation als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen im Sinne § 20 Absatz 2 WEG betrachtet werden. Das heißt: Wohnungseigentümer und Mieter erhalten nun einen Anspruch darauf, dass ihnen die Installation gestattet wird.
Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Steckersolargeräte sind Photovoltaik-Systeme, mit denen Privathaushalte Strom für den Eigenbedarf produzieren können. Sie bestehen in der Regel aus einem oder zwei Photovoltaik-Modulen, einem netzgekoppelten Wechselrichter (Komponente zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom), einer Anschlussleitung und einem Stecker zum Anschluss an Endstromkreise. Steckersolargeräte werden auch als Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage und steckerfertige PV-Anlage bezeichnet.
Die maßgeblichen technischen Normen für Steckersolargeräte werden überwiegend vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) gesetzt. Unter Steckersolargeräten werden nach den derzeit geltenden technischen Normen Photovoltaikanlagen bis maximal 600 Watt Wechselrichterleistung verstanden.
VDE führt bald Gesamtprüfung durch
Ein Steckersolargerät benötigt einen Anschluss an einen Endstromkreis. In der Regel muss zudem das Solarpanel befestigt werden. Derzeit setzt eine normgerechte Anwendung noch eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Steckdose) voraus. Maßgeblich ist hier das Regelwerk des VDE. Dieser hat sich nun dafür ausgesprochen, den herkömmlichen Schuko- Stecker für die Einspeisung bis zu einer Gesamtleistungsgrenze von 800 Watt zu dulden.
Der VDE hat außerdem eine Prüfvorschrift entwickelt, um Stecker-Solargeräte "als Gesamtsystem" inklusive Wechselrichter und Anschluss bewerten zu können – nicht mehr nur einzelne Bauteile. Die Vorschrift umfasse nun "alle Komponenten von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen. Dazu gehören ein oder zwei PV-Module, die Kabel und Stecker, der Wechselrichter, der Netzanschluss sowie das Montagesystem". Die VDE-Normungsorganisation DKE arbeite parallel an der ersten Produktnorm für das Gesamtprodukt Balkonkraftwerk. Mit einem Ergebnis sei "noch in diesem Jahr" zu rechnen.
Balkonkraftwerke Den Gesetzentwurf im Volltext finden Sie > hier,
ein Infoblatt mit Fragen und Antworten zu Steckersolargeräten (FAQ) finden Sie > hier.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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