Wer schwarz arbeitet oder arbeiten lässt, spart nur kurzfristig Geld. Im Nachhinein kann es teuer werden.

Wer schwarz arbeitet oder arbeiten lässt, spart nur kurzfristig Geld. Im Nachhinein kann es teuer werden. (Foto: © bartsup/123RF.com)

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Schwarzarbeit: Was Handwerker und Kunden wissen sollten!

"Brauchen Sie eine Rechnung?" Es soll Handwerker geben, die ihren Kunden eine solche Frage stellen. Doch inzwischen ist Vorsicht geboten: Die Kontrollen werden verschärft.

Schwarzarbeit lohnt sich nicht und kann schwerwiegende Folgen haben kann. Was passieren kann und was zu beachten ist um nicht aus Versehen schwarz zu arbeiten.

Schadensersatz auch bei Schwarzarbeit

Wer als Handwerker mit einem Kunden vereinbart, ohne Rechnung zu arbeiten, ist nicht von der gesetzlichen Gewährleistung befreit. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe jetzt entschieden. "Das ist kein beileibe kein Freibrief für die Schattenwirtschaft", warnt ein Experte.

Neue Mitarbeiter umgehend anmelden

Arbeitgeber im Baugewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe und in anderen von Schwarzarbeit stark betroffenen Brachen, sollten daran denken, dass sie neue Mitarbeiter sofort elektronisch der Deutschen Rentenversicherung melden müssen.

Schwarzarbeits-Kontrolle: Nur mit Pass auf die Baustelle

Künftig soll die Luft für Schwarzarbeiter dünner werden: die Kontrollen werden verschärft. Arbeitnehmer in den gefährdeten Branchen, darunter das Baugewerbe und Gebäudereiniger, müssen bei der Arbeit immer ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

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Verdacht auf Schwarzarbeit: So wehren Sie sich gegen eine Durchsuchung

Droht eine Durchsuchung? Lassen Sie sich nicht überrumpeln! Handwerksbetriebe können sich bei Verdacht des Verstoßes gegen die Handwerksordnung oder das Schwarzarbeitsgesetz auf ihr Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung beziehen. Auch das Recht auf Berufsfreiheit ermöglicht es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, eine Durchsuchung der Geschäftsräume abzuwenden.

Schwarzarbeit kann teuer werden

Ein angeblicher Handwerker, der seinem Auftraggeber verschwiegen hatte, dass er weder eine Gewerbeanmeldung besitzt noch in die Handwerksrolle eingetragen ist, blieb auf dem Großteil seiner Rechnung sitzen. Der Auftraggeber hatte die dreiste Lüge bemerkt und den Werkvertrag angefochten. Vor dem Kammergericht Berlin bekam der Schwarzarbeiter dafür die dicke Quittung.

Schwarzarbeit ist für viele okay

Schwarze Moral ist mehr als die Beachtung bürgerlicher Gesetze und Verordnungen. Die Liste von Einstellungen und Verhaltensweisen, die die große Mehrheit der Bevölkerung rigoros ablehnt, ist lang. Doch die Schwarzarbeit gehört nicht dazu.

Bezahlen Sie Handwerker auf keinen Fall bar!

Wer die Kosten für einen Handwerker, also eine "haushaltsnahe Dienstleistung", von der Steuer absetzen möchte, sollte auf keinen Fall bar zahlen – sonst ist die Steuerersparnis futsch. Das bestätigte jetzt das Finanzgericht Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Urteil (1 K 791/07).  Der gesetzgeberische Zweck, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, rechtfertige die Einschränkung auf unbare Zahlung, urteilten die Richter.

Schwarzarbeit: Ein Spiel mit dem Feuer

Ein Friseur muss 19.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen, weil er eine Mitarbeiterin zwei Jahre lang "schwarz" beschäftigt hatte. Das fiel bei einer Betriebsprüfung auf.  Wenn es keine Lohnsteuerkarte gibt, wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI berechnet.

Text: / handwerksblatt.de

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