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Schwarzarbeits-Kontrolle: Nur mit Pass auf die Baustelle

Seit dem 1. Januar wirddie Luft für Schwarzarbeiter dünner: die Kontrollen werden verschärft. Arbeitnehmer in den gefährdeten Branchen müssen immer ihre Papiere mit sich führen.

Die Schwarzarbeits-Kontrolleure des Zoll sollen auf diese Weise die Identität der Beschäftigten auf Baustellen oder in Betrieben schneller feststellen können. Wer seinen Personalausweis oder Reisepass nicht dabei hat, der riskiert ab Januar ein Bußgeld. Dieses Bußgeld müssen die Arbeitnehmer selbst zahlen. Die Sozialversicherungsausweise müssen sie dann aber nicht mehr mitführen. 

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter informieren und überprüfen

Arbeitgeber sind auch in der Pflicht: Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass sich ihre Beschäftigten an die Mitführungspflicht halten. Ein schriftlicher Hinweis soll reichen, vor allem wenn die Arbeitnehmer häufig wechselnde Einsatzorte haben. Hat der Chef seine Mitarbeiter nicht informiert bzw. überprüft, droht auch ihm ein Bußgeld. 

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Neue Mitarbeiter sofort anmelden

Die betroffenen Branchen sind auch verpflichtet, ihre Mitarbeiter sofort bei der Sozialversicherung anzumelden und nicht wie bisher erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung.  So soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber bei einer Kontrolle vorgibt, der Arbeitnehmer sei erst sehr kurz bei ihm beschäftigt.

Die Branchen

  • Baugewerbe
  • Messebau
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigergewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Unternehmer der Forstwirtschaft

Es kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit - kurz FKS 

Mit rund 6.500 Beschäftigten bekämpft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bundesweit flächendeckend an 113 Standorten vertreten. Bei der Bundesfinanzdirektion West ist eine zentrale Abteilung mit über 120 Beschäftigten eingerichtet.

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Text: / handwerksblatt.de