Kassensysteme: Neue Übergangsfrist für TSE von D-Trust
Die Zertifizierung für die TSE des Anbieters D-Trust läuft im Januar 2023 aus. Doch das Bundesfinanzministerium gewährt Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Schonfrist bis 31. Juli 2023.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kassenführung: Worauf müssen Händler achten?
Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) des Anbieters D-Trust sollten eigentlich nur noch bis zum 7. Januar 2023 genutzt werden können. Ab dem 8. Januar ist das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergebene Zertifikat für die hardwarebasierte TSE "D-Trust TSE Version 1.0" nicht mehr gültig. Das hatte das BSI am 8. Juli 2022 bekannt gegeben.
Nun hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsregelung für den Einsatz dieser TSE Version geschaffen. In einem entsprechenden BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2022 heißt es:
"Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben."
Wichtig ➨ Wer die neu geschaffene Übergangsregelung nutzen möchte, muss dies dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Hintergrund:
Seit dem Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion in Deutschland mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß Paragraf 146a Abgabenordnung (AO) sowie der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ausgestattet sein. Am Markt werden verschiedene hardwarebasierte und cloudbasierte TSE-Lösungen vertrieben.
Betriebe, die diese TSE von D-Trust einsetzen, sollten sich trotz der Übergangsregelung bald an den Kassenhardware- oder Kassensoftwarehändler wenden, bei dem das TSE-Modul (in Form einer microSD-Karte oder eines USB-Sticks) erworben wurde.
Betriebe, die noch ein älteres, nicht aufrüstbares Kassenmodell nutzen, müssen bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2022 eine neue Kasse anschaffen, die mit einer TSE ausgestattet ist.
TSE-Pflicht Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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