EU-Gericht kippt Stickoxid-Grenzwert für Euro 6
Die EU-Kommission hat den Grenzwert für Euro-6-Diesel zu Unrecht gelockert, sagt das Gericht der Europäischen Union. Die Städte Paris, Brüssel und Madrid hatten auf die Einhaltung des alten Grenzwerts geklagt.
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Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Auto-Abgastests die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter am 13. Dezember. Der Grenzwert liegt derzeit bei 80 Milligramm pro Kilometer, die EU-Kommission hat ihn vorübergehend auf 168 Milligramm angehoben. Das war nicht rechtmäßig, erklärte jetzt das EU-Gericht in Luxemburg.
Der Fall: Die EU-Kommission hat in ihrer Verordnung 2016/6461 Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt, die bei neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb („real driving emissions“, im Folgenden: RDE-Prüfungen) nicht überschritten werden dürfen. Diesen RDE-Prüfungen müssen die Hersteller neue Fahrzeuge bei der Typgenehmigung unterziehen. Damit soll die Verwendung von Manipulationssoftware vereitelt werden.
Städte wollen strengen Grenzwert
Die Kommission hat diese Grenzwerte festgelegt, indem sie auf die Euro-6-Grenzwerte Berichtigungskoeffizienten angewandt hat, die statistischen und technischen Ungenauigkeiten Rechnung tragen sollen. So wurde für einen Euro-6-Grenzwert von 80 mg/km der Grenzwert für die RDE-Prüfungen für eine Übergangszeit auf 168 mg/km und danach auf 120 mg/km festgelegt.
Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Ihrer Auffassung nach durfte die Kommission diese Emissionsgrenzwerte für Stickoxide nicht festlegen, weil sie weniger streng sind als die durch die geltende Euro-6-Norm festgelegten Grenzwerte.
Das Urteil: Die Verordnung der EU-Kommission, die den Grenzwert lockert, ist nichtig, entschieden die Luxemburger Richter. Die Kommission durfte diese Grenzwerte für die RDE-Prüfungen nicht abändern, indem sie Berichtigungskoeffizienten anwandte.
Mindestens 14 Monate lang ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13. Dezember 2018, Verbundene Rechtssachen Az. T-339/16, T-352/16, T-391/16
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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