Die Kunden können nach dem Widerruf den Wagen zurückgeben, den Kredit zurückzahlen und sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Dann erhalten sie den Kaufpreis erstattet.

Autokäufer können nach dem Widerruf den Wagen zurückgeben, den Kredit zurückzahlen und sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Dann erhalten sie den Kaufpreis erstattet. (Foto: © fuzzbones/123RF.com)

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Kunden können Auto-Kre­dit­ver­träge noch Jahre später wider­rufen

Das höchste EU-Gericht hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt: Kreditverträge der Kfz-Banken können widerrufen werden, weil wichtige Angaben fehlen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Verbraucher ihre Autokreditverträge sogar noch viele Jahre nach Abschluss wegen fehlerhafter Angaben widerrufen und rückabwickeln können.

Die Fälle

Mehrere Autokäufer stritten mit den Banken von Volkswagen, Skoda und BMW vor dem Landgericht Ravensburg darüber, ob sie ihre zur Finanzierung eines Kfz geschlossenen Kreditverträge auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam widerrufen konnten. Teilweise hatten die Kunden die Kredite sogar schon vollständig getilgt. Sie argumentierten, dass die Verträge nicht alle erforderlichen Informationen enthalten hätten. 

Die Käufer beriefen sich dabei auf Artikel 14 der EU-Richtlinie 2008/48 über Verbraucherkredite. Danach kann der Verbraucher den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Landgericht Ravensburg hat den EuGH um Auslegung der Richtlinie gebeten. 

In Deutschland führt der Widerruf in der Regel nicht nur zur Rückabwicklung des Kreditvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über den finanzierten Pkw. Denn es handelt sich um verbundene Kreditverträge. Die Kunden müssen nach dem Widerruf den Wagen zurückgeben, den Kredit zurückzahlen und sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Dann erhalten sie den Kaufpreis erstattet.

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Das Urteil

Die Europarichter konkretisierten in ihrem Urteil, welche Angaben die Kreditverträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen. Für die Anpassung der Zinssätze reiche der Verweis auf den Basiszinssatz der Zentralbank nicht aus.

Außerdem muss die Bank die Berechnungsmethode angeben, die sie für die Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung anwendet. Diese Methode muss für einen Durchschnittsverbraucher "leicht nachvollziehbar" sein.  

Damit hat der EuGH die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gekippt. Der hatte bislang geur­teilt, dass die bisherigen Vertragsangaben ausreichen. 

"Als Faustformel kann man sagen, dass es für Verbraucher um Beträge geht, die sich auf etwa 20 bis 25 Prozent bezogen auf den jeweiligen Fahrzeugkaufpreis belaufen können", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen. "Nicht zuletzt Dieselskandal-Geschädigte sollten ihre aus dem neuen EuGH-Urteil erwachsenen Rechte jetzt nutzen."

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 9. September 2021, Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20 

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Text: / handwerksblatt.de