VW muss Euro-6-Diesel zurücknehmen
Volkswagen wurde zum ersten Mal dazu verurteilt, den Kaufpreis für ein Euro-6-Dieselfahrzeug zurückzuzahlen. Die Abgasmanipulation sei eine sittenwidrige Täuschung, sagt das Landgericht Köln.
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Bundesweit sind bereits über tausend Urteile zu Euro-5-Volkswagen ergangen, mehrheitlich fielen sie zugunsten der Käufer aus. Nun ist der erste Fall bekannt geworden, bei dem der Autobauer auch ein Euro-6-Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Diese Wagen haben einen besonders hohen Wertverlust erlitten. Das Landgericht Köln sprach dem Käufer einen Schadensersatz von nahezu dem Doppelten des Marktwertes zu.
Der Fall: Ein Käufer bestellte im Juli 2015 einen VW Touareg, dieser wurde im November desselben Jahres ausgeliefert – zwei Monate nach Bekanntwerden des Dieselskandals. VW teilte ihm damals mit, dass sein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei. Am 8. Dezember rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch sein Fahrzeug wegen illegaler Abgassoftware zurück.
Das Urteil: Das Gericht stellt fest, dass Volkswagen in dem Fahrzeug gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue manipuliert.
Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb durch vorsätzlich sittenwidrige Täuschung erwirkt worden, entschieden die Richter. Daher stehe dem Käufer die Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu, abzüglich einer Nutzungentschädigung. Er hätte den Wagen nämlich nicht gekauft, wenn er von der Abgasmanipulation gewusst hätte, schon weil damit die Stilllegung des Fahrzeugs drohe.
Volkswagen muss den Kaufpreis von 66.640 Euro erstatten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 0,266 Euro pro Kilometer.
Das Urteil ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil auch Euro-6-Diesel vielleicht bald nicht mehr die Stickoxid-Grenzwerte der EU erfüllen. Im Dezember 2018 hatte das EU-Gericht die gelockerten Grenzwerte der EU-Kommission gekippt und den Wert von 80 Milligramm pro Kilometer ab 2020 für verbindlich erklärt.
Landgericht Köln, Urteil vom 20. Dezember 2018, Az. 36 O 147/18
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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