Zum Teil fordern die Kriminellen ihre Opfer zur Zahlung von vermeintlichen Gebühren und Kosten für kurz zuvor veröffentlichte Eintragungen in gerichtlichen Registern auf.

Zum Teil fordern die Kriminellen ihre Opfer zur Zahlung vermeintlicher Gebühren für kurz zuvor veröffentlichte Eintragungen in gerichtlichen Registern auf. (Foto: © Robert Wilson/123RF.com)

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Vorsicht, Abzocke im Namen der Justiz!

Die Justizbehörden warnen vor Betrügern, die mit falschen Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen auf Fischzug gehen. Absender ist nicht die Justiz!

Das Bundesjustizministerium und die Landesjustizverwaltungen warnen vor irreführenden Online-Diensten mit Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

Es sind verschiedene Konstellationen bekannt: Zum Teil fordern die Kriminellen ihre Opfer zur Zahlung vermeintlicher Gebühren für kurz zuvor veröffentlichte Eintragungen in gerichtlichen Registern auf. Hierbei werden teilweise geschützte Domain-Namen verwendet (beispielsweise handelsregisterbekanntmachungen.de oder insolvenzbekanntmachungen.de.). In anderen Fällen erweckt die Gestaltung des Schreibens den Eindruck, es handele sich um eine gerichtliche Rechnung.

Altbekannt sind die Fälle, in denen Firmen eine Rechnung für eine Eintragung in ein privates Register erhalten. Die Betrüger täuschen vor, es handele sich um das offizielle Register. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist. Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche E-Mail-Anschriften angegeben sind.

Gerichte nutzen keine privaten Mailprovider oder Mobilnummern 

Wichtig zu wissen: Öffentliche Stellen verfügen über eine eigene Domain und verwenden keine privaten E-Mailprovider. E-Mail-Anschriften der Gerichte sind meist durch länderspezifische Anschriften wie etwa .nrw.de, .bayern.de, gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.

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Die Justiz rät: Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen. Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder direkt über die Justizbehörden.

Praxistipp

Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie über justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche ermitteln können!
Auch der Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) bietet seine Hilfe an unter der Telefonnummer: 06172/12150, Fax: 06172/84422, mail@dsw-schutzverband.de 

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Text: / handwerksblatt.de